On-Topic Geplante ProstG: Stand der Dinge

Dieses Thema im Forum "On-Topic - Sachen ohne direkten Clubbezug" wurde erstellt von Mat the Rat, 11. April 2015.

  1. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Meinst Du, die hübschesten Politessen werden als verdecke Ermittlerinnen eingesetzt? Es muss ja schließlich dann auch zu einer Tat kommen - nur darüber zu reden ist jedenfalls nicht strafbar.

    Und wie soll das dem Kunden nachgewiesen werden.

    Was den Wert der CE betrifft so wird der Markt das selbst regeln.

    Der müssten ja alle Beteiligten vorher zustimmen, ansonsten wäre es eine illegale Aufnahme und somit eine schwere Straftat durch den der Aufgenommen hat und anschließend eine Erpressung versucht, zumal dann der Betrieb auch Probleme bekommt.

    Die Regelungen werden eher verzögert nach sechs Monaten greifen, denn bis dahin gilt eine Übergangsfrist.

    Diese kleineren Einrichtungen sind - insofern sie schon vor dem 27.10.2016 bestanden haben - von diesen Bestimmungen ausgenommen. Ansonsten greifen die Regelungen auch erst nach einer dreimonatigen Übergangsfrist.

    Bei solchen Geldstrafen wird immer auch, neben den Umständen, die persönliche Situation bzw. das Einkommen/Vermögen berücksichtigt.
     
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  2. genervt

    genervt Volkstribun

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    Genau dieser Kommentar war mir in Erinnerung.
     
  3. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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    Die Idee mit der ausschließlichen Freierbestrafung ist weder genial noch neu, sondern nur das altbekannte schwedische Prinzip. Die hatten diese "geniale" Idee schon vor 20 Jahren und haben damit alle vorherigen Liberalisierungen des P6 geschickt ausgehebelt. Denn PGs hatten und haben keinerlei Chancen irgend ein Antiprostitutionsgesetz zu schaffen, das die Frauen als Anbieterinnen ins Visier nimmt. Alle weiteren Verschärfungen des Gesetzes werden wohl ebenfalls nach dem schwedischen Muster ablaufen.

    Wichtig ist vor allem, dass den Freiern die neue Gesetzeslage bewusst wird. Künftig sind bei Razzien weniger die Frauen die Zielscheibe als vielmehr die Kunden. Man muss sich über diese Situation im Klaren sein. Bei Vernehmungen durch die Polizei sollte man grundsätzlich jede Aussage verweigern und ausschließlich die üblichen Personaldaten angeben. Beweisbarkeit hin oder her, aber die größte Gefahr ist immer noch, dass man sich bei harmlos aussehenden Gesprächen mit der Polizei irgendwie verplappert und sich selbst um Kopf und Kragen redet. Es gibt kein locker-harmloses Gespräch mit der Polizei.

    Es klingt jetzt vielleicht etwas übertrieben, aber es kann nicht schaden sich für den Fall der Fälle schon mal eine Liste möglicher Strafverteidiger zu besorgen. Lieber jetzt als im Notfall unter Streß und Panik. Sollte man ja auch beim Schlüsseldienst so machen.

    Der §232a wird sich als komplett kontraproduktiv herausstellen. Polizeisprecher haben berichtet, dass sie die meisten Hinweise auf Zwangsprostitution durch anonyme Meldungen von Freiern bekommen. Davon kann man künftig nur abraten. Durch solche Hinweise tritt man Ermittlungen los, in die man später als Kunde der Frau selbst hineingeraten kann. Wie will man dann hinterher noch klarmachen, dass man selbst diese anonyme Anzeige gemacht hat und damit eigentlich straffrei bleiben müsste.

    Also Hinweise auf ZP nur mit Nennung der eigenen Identität. Das aber werden wohl die wenigsten tun. Erstens bekommt dann die Ehefrau u.U. mit, wenn man zwecks weiterer Aussagen polizeilich vorgeladen wird. Zweitens, kann es erhebliche gesundheitliche Schäden nach sich ziehen, wenn man gegen eine Zuhälterbande aussagt. Zeugenaussagen darf man aber bekanntlich nicht verweigern. Wer also zur Polizei geht und einen Hinweis auf ZP gibt, muss auch damit rechnen, später als Zeuge vor Gericht geladen zu werden, in einem öffentlichen Prozess.

    Da bin ich mir nicht so sicher. Bereits die Frage nach einem FO-Angebot könnte einem als Vorbereitungshandlung ausgelegt werden. Wenn nicht gar als versuchte sexuelle Nötigung, wenn man der Frau sagt, dass man ohne Küssen und FO keine Buchung macht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. November 2016
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  4. Royalist

    Royalist Optio

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    Na ja, wer künftig an einem Ort, wo andere mithören können, eine Frau fragt, ob sie FO anbietet, ist so blöd, dass er allein schon dafür bestraft gehört :cool:.

    Um unschöne Überraschungen auf dem Zimmer zu vermeiden, wird man noch mehr als jetzt geneigt sein, bei seinen Stamm-Frauen zu bleiben. Mit den Frauen, mit denen ich öfter aufs Zimmer gehe, rede ich selbstverständlich nie vorher über ihren Service.

    Zu Beginn meiner Pay6-Karriere war ich zu schüchtern, die Frauen konkret nach ihren Dienstleistungen zu fragen. Diejenigen, denen an einem zufriedenen und damit einträglichen Kunden gelegen war, haben damals von sich aus guten Service geboten, die anderen nicht. So wird es künftig wieder sein. Ich habe früher die unerfreulichen Erlebnisse überlebt und das wird in Zukunft nicht anders sein.

    Daher meine Prognose: Die Gesetzeshunde bellen und die Pay6-Karawane zieht weiter.

    In diesem Sinne
    R.
     
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  5. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Hast Du denn den verlinkten Beitrag gelesen?

    Es gibt zwei Möglichkeiten wie Du bestraft werden kannst:

    1. Du gibst Deine Tat zu.
    2. Du bist ein Halbdackel wie er im Buche steht.
     
  6. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Das Prostituiertenschutzgesetz gilt dann für alle Mädels und Betreiber von Saunaclubs (sowie der anderen Etablissements einschließlich Wohnwagen etc.), als auch für Partyveranstalter und die Ecortserviceangebote im Internet.

    Das Pure Platinum ist als Table-Dance-Bar nicht von dem Gesetz betroffen.

    Mädels die tatsächlich vollkommen alleine arbeiten, sind keine Betreiber.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. November 2016
  7. Feldstecher

    Feldstecher Gernekuschelus

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    Wieder was zum auseinanderbauen für unsere Juristen :)

    "PROSTITUTION IST GEWALT GEGEN FRAUEN:
    deshalb werden wir, das Bündnis „Stop Sexkauf“, noch in diesem Jahr wegen des am 1. Juli 2017 in Deutschland in Kraft tretenden neuen Prostituiertenschutzgesetzes und der damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen Klage bei der Europäischen Kommission einreichen. Damit wird zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit ein Land wegen der Legalisierung von Prostitution verklagt. Zusammen mit qualifizierten internationalen Rechtsanwälten sind wir noch dabei die Klage zu schreiben. Mein besonderer Dank geht an Lorraine Questiaux in Paris, die es geschafft hat eine Gruppe von Experten in Europäischem Recht dafür zu gewinnen."
    weiterlesen: ---> http://www.trauma-and-prostitution.eu/2017/01/05/eine-botschaft-der-hoffnung-fuer-das-neue-jahr/#more-756
     
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  8. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Ich denke, diese Truppe von frustrierten Frauen auf ihrem Rachefeldzug gegen die freie Welt, von der diese sich offenbar ausgestoßen fühlen, muss man nicht ernst nehmen. Ich diskutieren lieber über Tatsachen und Fakten, als über Meinungsmache und Hetze von rechts und links.

    Diese Truppe wird sich nicht überzeugen lassen oder auf berechtigte Argumente eingehen, dass ist vergeudete Energie. Auf Eingaben dieser nur reagieren, wenn notwendig und dann ablehnen, weil unbegründet. Solange sie niemanden wehtun oder etwas in Luft sprengen...

    Außerdem haben wir in Deutschland und Europa derzeit ganz andere, drängendere Probleme, als dieser Kindergarten-Mist.

    Abgesehen davon verfolgen die Verbände der DLs das Gleiche Ziel, nämlich die Unwirksamkeit des Gesetzes (wenn ich richtig informiert bin ist dort auch bereits eine Klage in juristischer Ausarbeitung).
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Januar 2017
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  9. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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    Wie ich schon seit Jahren prophezeie wird die endgültige Entscheidung über die Prostitution letztendlich vor den höchsten Gerichten ausgetragen. Bleiben die Gesetze liberal, klagen die Gegner mit solchen Argumenten. Wird es gesetzlich verboten, wie in Frankreich oder Schweden, erfolgt die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht, bzw. dem Europäischen Gerichtshof nach Klage der Befürworter.

    Ausgang des ganzen ist offen nach dem hinlänglich bekannten Satz: auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Bekommen die Kläger hier vor der Kommision recht, dann dürfte klar sein in welche Richtung das ganze in den nächsten Jahren geht. Erinnert sei auch an die (nicht bindende) Abstimmung im EU-Parlament vor 1-2 Jahren, wo mit großer Mehrheit die Prostitution generell als Verstoß gegen die Menschenwürde eingestuft wurde.

    Man muss diesen Vorstoß also imho bitter ernst nehmen. Es zeigt auch, dass der Kampf um die Prostitution mit dem neuen Gesetz nicht aufhört, sondern erst richtig los geht.

    Man muss das ganze auch vor dem Hintergrund des aktuellen politischen Klimas betrachten, das sich ja leider immer mehr von liberal zu restriktiv wendet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Januar 2017
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  10. Varasker

    Varasker Bürger

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    Ich gebe dir Recht! Die Diskussion wird mit dem ProstSchG nicht beendet, sondern fängt erst an.

    Was ich nicht verstehe ist, wie lasch die Betreiber bisher darauf reagieren. Die meisten kennen das Thema, dass zukünftig vielleicht ihre Existenz bedroht, überhaupt nicht und die meisten Prostituierten (zumindest die die ich kenne) haben erst Recht keine Ahnung.
     
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  11. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Es wurde ja bisher auch noch kein Informationsmaterial, Flyer oder ähnliches in den Clubs zur Verfügung gestellt oder ausgelegt.
     
  12. unclechris

    unclechris Guest

    Warum sollte auch jetzt schon jemand drauf reagieren??? Sind noch 5 Monate Zeit und ich bin mir sicher, im stillen Kämmerlein bereiten die sich vor.

    Andererseits was ist schon gross für die zu tun was uns Kunden betrifft? Nen Aushang oder Flyer ist schnell gemacht. Und Übersetzen in die 3-4 notwendigen Sprachen ist wohl auch kein Ding.

    Und die Registration usw. der Mädels zu prüfen sollte auch kein Thema sein.

    Ich seh das ganz locker...
     
  13. schneehase

    schneehase Volkstribun

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    Ein bißchen wurde schon reagiert. Z. B. auf der Homepage des Rom wird unter
    http://fkk-rom.de/infos/infos-maennliche-gaeste/
    angegeben:
    "Des Weiteren herrscht in Deutschland in jedem Bordell und auch allen sonstigen Erotik Etablissements eine generelle Kondompflicht. Wir bitten Sie freundlichst darum, sich auch an diese Vorgaben zu halten und den Damen nicht mehr Geld anzubieten, damit sie mit Ihnen auch ohne Kondom Verkehr haben. Sie sollten weder sich selbst, noch eine unserer weiblichen Gäste, der Gefahr einer sexuell übertragbaren Krankheit aussetzen. Auch hier kann ein Verstoß, in diesem Fall ein konkreter Gesetzesverstoß, wieder entsprechend geahndet und/oder zur Anzeige gebracht werden."

    Zwar ein wenig früh - wir hätten ja noch ca. 5 Monate Zeit - aber die Betreiber richten sich zumindest informell schon darauf ein.

    Gruß
    schneehase
     
  14. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Da geht es darum, dass das ROM kein AO-Club ist in Bezug auf GV/AV und nicht um den üblichen Standard.
     
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  15. Royalist

    Royalist Optio

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    Habe mich gestern mit einer halbwegs vertrauenswürdigen bzw. vernünftigen CDL im Harmony darüber unterhalten, welche Veränderungen es wohl ab Juli geben wird. In Bezug auf FO stimmt mich ihre Einschätzung optimistisch. Sie meinte, daran werde sich nichts ändern, denn es gäbe zu viele Männer, die nicht bereit seien, darauf zu verzichten, und ggf. zu Hause bleiben würden, und außerdem könne die Einhaltung des Kondomzwangs sowieso niemand kontrollieren. Interessant fand ich, dass es ihrer Meinung nach keinen FKK-Tag wie derzeit den Freitag im Harmony, oder einen generellen FKK-Zwang mehr geben werde, da die Clubbetreiber laut dem neuen Gesetz den CDLs nicht vorschreiben dürfen, ihre Dienste nackt anzubieten. Keine Ahnung, ob das stimmt. Da ich kein FKK-Freund bin, ist mir das allerdings wumpe.

    Gruß
    R.
     
  16. Meindorfer

    Meindorfer Senator

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    Naja, nicht nur Freier und CDLs lesen in Foren....



    Meindorfer
     
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  17. Royalist

    Royalist Optio

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    Stimmt vermutlich. Wir sollten ab 1.7. in unseren Berichten sicherheitshalber auf die Schilderung illegaler Praktiken verzichten. Wobei es natürlich auch eine Alternative ist, die eigenen Berichte notfalls als Jägerlatein zu bezeichnen (dürften manche Berichte hier ohnehin sein ;))

    R.
     
  18. schneehase

    schneehase Volkstribun

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    Aber da die SDL ja wohl (meist) freiwillig in den Club kommen - dann auch am FKK-Tag - ist wohl von einem FKK-Zwang nicht auszugehen. Oder wie sehen das hier die "Juristen"?

    Gruß
    schneehase
     
  19. nobby

    nobby Senator

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    Die Geschäftsleitung könnte eine "Kleidungsempfehlung" aussprechen - siehe Praxis bei den Swingerclubs. Eventuell verbunden mit einem CDL-Eintrittsrabatt bei wunschgemäßen "Dresscode"!
    PS: Bin kein "Jurist".
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. April 2017
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  20. Royalist

    Royalist Optio

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    Ich bin kein Jurist, habe aber beruflich öfter mit juristischen Fragen zu tun. Eben habe ich mir das Gesetz angeschaut. Knackpunkt dürfte §26 sein, in dem es heißt, dass der Betreiber des Prostitutionsgewerbes der Prostituierten keine Vorgaben zu "Art oder Ausmaß der Erbringung sexueller Dienstleistungen" machen darf. Frage ist, ob die Art und Weise der Kundenakquise zur Erbringung sexueller Dienstleistungen zählt. Mein (halbwegs) gesunder Menschenverstand sagt Nein, aber ich habe leider in der Vergangenheit mehrfach erleben müssen, dass sich ein Gericht nicht um meinen gesunden Menschenverstand geschert hat.

    Übrigens halte ich die Sache mit dem FKK-Tag vor allem in Sachen Scheinselbstständigkeit für heikel.

    Gruß
    R.
     
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