On-Topic Geplante ProstG: Stand der Dinge

Dieses Thema im Forum "On-Topic - Sachen ohne direkten Clubbezug" wurde erstellt von Mat the Rat, 11. April 2015.

  1. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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    Fällt mir immer schwer bei solchen Postings den "Gefällt mir" Button zu drücken :confused: . Danke jedenfalls für das Update.

    Also der Käse ist gegessen, an der Sache kommen wir nicht mehr vorbei. Höchstens für die Registrierungspflicht der SDLs sehe ich eine geringe Chance vor dem BVerfG.

    Was wir aber noch (möglicherweise) verhindern können, sind die Verschärfungen, die bei solchen Gesetzen in schöner Regelmäßigkeit hinter her geschoben werden. Wir sind ja mittlerweile dran gewöhnt, dass in jeder Legislaturperiode irgendwelche Verschärfungen des Sexualstrafrechts durchgedrückt werden (jüngst das Nein-ist-Nein, Menschenhandelsparagraph gegen Freier...). Leider ist bei diesem Negativtrend was die sexuelle Freiheit angeht noch kein Meinungsumschwung in der Bevölkerung und der Politik erkennbar. Da hilft nur mitdiskutieren.
     
  2. Xipolis

    Xipolis Senator

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  3. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen

    Der Bundespräsident hat das Gesetz am 21.10.2016 ausgefertigt. Es ist somit konform zum Grundgesetz zustande gekommen.

    Das Gesetz wurde am 27.10.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet.

    *******
    Zeitplan
    *******

    27.10.2016
    - Verordnungen zur näheren Ausführung des Gesetzes können erlassen werden.
    - Jetzt neu gegründete Bordelle müssen spätestens ab Anmeldung alle baulichen Auflagen ausnahmslos einhalten. Für Bestand (Klein-Bordelle vor dem 27.10.2016) sind Ausnahmen (Anzahl der Toiletten, Pausenräume etc.) vorgesehen.

    01.07.2017
    - Das Gesetz tritt in Kraft. Für alle bereits vor dem 01.07.2017 bestehenden Bordelle und Dienstleisterinnen gelten Übergangsregelungen.

    01.10.2017
    - Bestands-Bordelle müssen sich spätestens anmelden und unterliegen damit dem Gesetz (mit Ausnahme der Erlaubnis und den Regeln die erst am 31.12.2017 in Kraft treten).

    31.12.2017
    - Bestands-Dienstleisterinnen müssen sich spätestens anmelden und unterliegen damit dem Gesetz.
    - Bestands-Bordelle müssen spätestens Erlaubnis beantragen und erhalten dann automatisch eine vorläufige Genehmigung.
    - In Bordelle dürfen nur anmeldete Dienstleisterinnen tätig sein. Der Bordell-Betreiber muss dies kontrollieren und hat eine umfassende Aufzeichnungspflicht über die bei ihm tätigen Dienstleisterinnen.

    Weiteres
    Dienstleisterinen, die bei der ersten Anmeldung bis zum 31.12.2017 mind. 21 Jahre sind müssen zur erneuten Gesundheitsberatung erst nach zwei Jahren (danach dann jährlich) und die Anmeldung muss erst nach drei Jahren erneuert werden (dann alle zwei Jahre).

    http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... %2527%255D
     
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  4. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Bin mal auf die Klagen gespannt...
     
  5. 3-Groschen-Opa

    3-Groschen-Opa Gesperrt

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    Und Opa auf die Urteile...
     
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  6. Xipolis

    Xipolis Senator

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  7. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Finger weg also von Dienstleisterinnen von denen Du weist, dass diese bei ihren Zuhältern/Schleusern irgendwelche Schulden abarbeiten.
     
  8. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Korrektur: Seit dem 15.10.2016...
     
  9. quetzal

    quetzal Senator

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    Vielen Dank für den Link zum finalen Gesetzestext. Gibt es auch irgendwo die finalen Erläuterungen (waren ca. 100 Seiten) zum Gesetz.
     
  10. genervt

    genervt Volkstribun

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    Im Forum war ein Link zu der Kolumne des hochrangigen Strafrechtlers Fischer, in dem der sich über das Gesetz mokierte. Man brauche bloß nichts zu wissen. Aus.
     
  11. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Haltet Euch vor allem an

    § 232a VI StGB


    Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer an einer Person, die Opfer

    1. eines Menschenhandels nach § 232 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, auch in Verbindung mit § 232 Absatz 2, oder

    2. einer Tat nach den Absätzen 1 bis 5

    geworden ist und der Prostitution nachgeht, gegen Entgelt sexuelle Handlungen vornimmt oder von ihr an sich vornehmen lässt und dabei deren persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder deren Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, ausnutzt. Nach Satz 1 wird nicht bestraft, wer eine Tat nach Satz 1 Nummer 1 oder 2, die zum Nachteil der Person, die nach Satz 1 der Prostitution nachgeht, begangen wurde, freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt oder freiwillig eine solche Anzeige veranlasst, wenn nicht diese Tat zu diesem Zeitpunkt ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

    ------------------------------

    Menschenhandel nach Nr. 1 liegt vor, wenn das Opfer unter Ausnutzung seiner persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder seiner Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wenn das Opfer unter 21 Jahren alt ist, vom Täter angeworben, befördert, weitergegeben, beherbergt oder aufgenommen worden ist und wenn das Opfer ausgebeutet werden soll bei der Ausübung der Prostitution oder bei der Vornahme sexueller Handlungen an oder vor dem Täter oder einer dritten Person oder bei der Duldung sexueller Handlungen an sich selbst durch den Täter oder eine dritte Person.

    Das ist unabhängig davon, ob der Täter Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder List angewendet oder ob der Täter das Opfer entführt oder sich sonst wie bemächtigt hat.

    ------------------------------

    Zwangsprostitution nach Nr. 2 liegt vor, wenn das Opfer unter Ausnutzung seiner persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder seiner Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wenn das Opfer unter 21 Jahren alt ist, vom Täter veranlasst wird die Prostitution aufzunehmen oder fortzusetzen oder sexuelle Handlungen, durch die das Opfer ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vorzunehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen zu lassen hat.

    Es spielt keine Rolle ob es beim Versuch geblieben ist.

    Das ist unabhängig davon, ob der Täter Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder List angewendet hat.

    Es spielt hierbei keine Rolle, ob das Opfer zur Zeit der Tat unter 18 Jahren alt ist, ob der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung wenigstens leichtfertig in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
    ob der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

    Ebenso wird die schwere der Tat nicht berücksichtigt.
     
  12. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Bestimmt im Anzeiger irgendwo, ich habe aber danach nicht gesucht.

    Das Gesetz ist ja wesentlich umfassender und hat - da diese Regelungen im Grunde schon immer bestanden, vor allem den Strafrahmen erhöht und ein paar Sachen klar gestellt oder ergänzt. Es zielt ja gegen Zuhälter und Schleuser.

    Was uns betrifft, so müsste man dem einzelnen meiner Meinung nach Nachweisen, dass er es entweder wusste oder nach allgemeiner Verständigung hätte wissen müssen. Ich denke es gibt schon Einzelfälle, wo gezielt solche Situationen ausgenutzt werden und darauf zielt das auch ab. Es eignet sich halt nicht für irgendwelche Saunaclubs, Laufhäuser etc.
     
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  13. Royalist

    Royalist Optio

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    Hier ein Link:

    http://www.prostitution2017.de

    Habe den Verantwortlichen der Webseite gegoogelt, aber kein eindeutiges Ergebnis bekommen. Der Mensch ist auf jeden Fall ein Gegner des Gesetzes. Es würde mich nicht wundern, wenn er Lobbyist der Pay6-Branche wäre.

    Interessant/unferfreulich dürfte für viele von uns die strikte Kondompflicht sein, die auch für Oralverkehr gelten wird.

    4. Kondompflicht, Einschränkung von sexuellen Praktiken und Werbeverbote
    Für alle Sexworker, Betreiber, Veranstalter und Freier, gilt ab 1. Juli 2017 die Kondompflicht beim gewerblichen Geschlechtsverkehr, wobei sich dies auf alle denkbaren Varianten (oral, vaginal, anal) bezieht. Bei allen Praktiken sind unbedingt Kondome zu verwenden. In Bayern und im Saarland galt diese Regel schon lange, mit dem neuen Prostitutionsgesetz wird sie nun bundesweit eingeführt und besonders für Freier mit empfindlichen Bußgeldern bedroht: bis zu 50.000 € können für einen Verstoß verhängt werden!

    Man muss natürlich erst einmal abwarten, wie sich die CDLs angesichts der neuen Regelungen verhalten werden. Auf jeden Fall besteht die Gefahr, dass Freunde von FO, FT usw. erpressbar werden.

    Gruß
    R.
     
  14. genervt

    genervt Volkstribun

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    Es empfiehlt sich auf jeden Fall, anonym zu bleiben.
     
  15. quetzal

    quetzal Senator

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    Das hilft dir sehr viel wenn du auf dem Zimmer bist, ein schönes FO erhalten hast und Madame dann anstelle der normalen CE dann mal einfach ein vielfaches davon fordert denn sonst würde sie dich ........

    Tja nachdem die moralischen Hüter der Sittlichkeit bemerkt haben das die Bussgeld Bestrafung nur für die Frauen entsprechend den Hygienverordnungen in Bayern und Saarland kaum was gebracht haben sind sie jetzt auf die geniale Idee der ausschließlichen Freierbestrafung mit dem massiven Drohpotenzial mit bis zu 50.000 Euro gekommen. Ich befürchte nach dem 1. Juli wird sich die deutsche P6 Welt deutlich verändern.
     
  16. Royalist

    Royalist Optio

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    Meine Prognose: "verändern": ja, "deutlich": nein. Ich glaube, potentielle Probleme werden sich, wie so oft im Leben, finanziell regeln lassen. Wir werden sicher künftig für FO usw. öfter als bisher einen Zuschlag zahlen müssen und bei Erstbuchungen warten müssen, bis wir mit der Dame auf dem Zimmer sind, ehe wir erfahren, ob es überhaupt angeboten wird. Aber um jemand wegen FO zu erpressen, wird man Beweise brauchen, d.h. eine Film- oder Tonaufnahme. Schon jetzt ist es so, dass diejenigen unter uns, die verheiratet sind oder aus anderen Gründen nicht wollen, dass ihr Hobby bekannt wird, durch Filmaufnahmen prinzipiell erpressbar sind. Aber solche Erpressungen kommen nur selten vor, da die meisten Menschen im Gewerbe nicht so blöd sind, den Ast abzusägen, auf dem sie sitzen. Ich vertraue darauf, dass die Clubbetreiber ihre Damen im Griff haben werden, denn sollte sich herumsprechen, dass ein Club seine Gäste ans Messer liefert, ist er schnell weg vom Fenster.

    Problematisch wird es allerdings bei Treffen mit einem Escort. Derzeit ist es noch so, dass man sich über den Service der Damen entweder auf der Webseite der Agentur oder mittels einer Anfrage informieren kann. Das wird künftig nicht mehr gehen, d.h. man wird sich überraschen lassen müssen. Ich für meinen Teil werde sicher auf die eine oder andere Escort-Buchung verzichten, denn es ist natürlich ärgerlicher, 500 € oder mehr zu bezahlen und dann zu erfahren, dass es kein FO gibt, als nur 60 €.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. November 2016
  17. quetzal

    quetzal Senator

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    Die veränderte P6 Welt ab 1. Juli betrifft ja nicht nur das FO Verbot.

    Die Registrierung wird viele Prostituierte von dem Job vermutlich abhalten insbesondere im Bereich Escort, Straßenstrich und Apartements.

    Ganz klar ist mir noch nicht wie die endgültige Fassung zur vorgesehenen Trennung von Arbeitszimmer und Schlafzimmer ist. Wenn das so jetzt vorgesehen ist wird es sich für viele im RLD und Apartements nicht mehr lohnen.

    Auf die Betreiber von Räumlichkeiten für ein P6 Angebot kommen einige neue Regelungen die teilweise Geld kosten.

    Insgesamt wird sich das P6 Angebot in Deutschland vermutlich verkleinern. Und auch die Nachfrage wird vermutlich zurück gehen. Hier bei uns im RMG sind in den Großclubs viele Touris und einige sind da gar nicht geschäftlich hier sondern kommen ausschlißlich wegen P6 hier her. Da wird jetzt schon im ISG diskutiert dann vielleicht eher nach Österreich, Schweiz oder Niederlande zu fahren. Die deutschen Clubs an der niedländischen Grenze werden vermutlich weniger niederländische Gäste haben da FM bekommen die auch zu Hause.

    Und der Preis für Sex insbesondere wenn man FO haben will wird sich vermutlich erheblich erhöhen. Ganz zu Schweigen von der Preisgestaltung von AO. Die ganzen NRW AO Clubs oder das Aldi in Dietzenbach haben da ja Tiefstpreise gehabt, das ist dann vorbei.

    Und das ursprüngliche Thema FO/AO Verbot und die ausschließliche Freierbestrafung mit bis zu 50.000 Euro gibt nun halt mal Raum für Erpressbarkeit. Klar gebe ich dir Recht werden die großen Betreiber Gruppen klar sich nicht den Ast absägen wollen auf dem sie sitzen und klare Ansagen machen. Aber schwarze Schafe unter den Betreibern und unter den Dienstleisterinnen gab und gibt es schon immer und wie heißt es so schön "ich kann allem widerstehen nur nicht der Versuchung".

    Aber vielleicht wird auch nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird aber ich erwarte da nichts Gutes wie sich die P6 Welt nach dem 1. Julie entwickelt.
     
  18. genervt

    genervt Volkstribun

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    Diese Beträge sind die Höchstbeträge, die mit Sicherheit nicht beim ersten Mal verhängt. Mir wurde schon mal beruflich bedingt ein Bußgeld von 200 € aufgedrückt bei einem möglichen Maximum von 500000 €.

    Sodann gehören immer zwei dazu, einer der erpresst und einer, der sich erpressen lässt. Da ich immer nur in etwa soviel Geld dabei habe wie nötig, müsste schon jemand mit mir zum Automaten fahren . Dort wird die Fahrt aber mit mir bestimmt nicht enden sondern direkt bei der Polizei mit Anzeige wegen Falschanschuldigung und versuchter Erpressung. Er/sie darf sich das dann ganze 15 Sekunden überlegen, nachdem ich vor dem Revier gehalten habe.

    Und ja ich bin verheiratet. Aber erpressen lasse ich mich nie und nimmer.
     
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  19. Xipolis

    Xipolis Senator

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    http://www.zeit.de/gesellschaft/zei...tution-freier-schutz-polizei-fischer-im-recht

    Grundsätzlich hat sich nach einem Monat seit Einführung des Gesetzes, meines Erachtens weder gefühlt noch durch Beobachtung irgendetwas verändert.
     
  20. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Ergänzung aus der Kolumne:

    Die Botschaft für die Herren Freier verbirgt sich, nach langem Vorspann, in Paragraf 232a Absatz 6, also sehr versteckt. Wer von dieser Strafvorschrift erfasst werden soll, muss sich schon wirklich sehr blöd anstellen oder einlassen. Er muss Vorsatz (mindestens: Für-Möglich-Halten und Billigen) hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale haben: Voraussetzungen nach Nr. 1 oder Nr. 2, Prostitution, Kenntnis Zwangslage oder Hilflosigkeit, Kenntnis "Ausnutzen". Sobald sich der Täter (Freier) auch nur bezüglich eines dieser Merkmale irrt, befindet er sich im Tatbestandsirrtum (Paragraf 16 Abs. 1 StGB) und ist straffrei. Ein echter Durchbruch also!
     
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