Frage Erfahrung HCE

Dieses Thema im Forum "Wohnungen, Haus & Hotel, Escort, Massage" wurde erstellt von klaumue05, 29. Juni 2014.

  1. klaumue05

    klaumue05 Bürger

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    Hi!

    Abgesehen vom irren Honorar sehen die Mädels von HCE unglaublich aus.

    Hat jemand von euch schon mal Erfahrung mit dem escort Service

    :)
    Klaus
     
  2. eric878

    eric878 Legionär

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    HCE ?? :conf:

    Kannst Du mir Unwissenden bitte einen Link spendieren ??

    eric
     
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  3. schneehase

    schneehase Volkstribun

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  4. genervt

    genervt Volkstribun

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    Heisse ich Krösus ?

    Schau mal bei http://www.andrea-escort.de/. Da könntest du für 200 h z.B. die Jeanette vom Stein locken.
     
  5. klaumue05

    klaumue05 Bürger

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    ..guter Link...
    hattest Du da schon mal ein Buchung?
     
  6. CatEye

    CatEye Bürger

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  7. genervt

    genervt Volkstribun

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    Bisher nicht, da das nur über Haus-/Hotelbesuche lief. Das Erstere geht aus Prinzip gar nicht, das Zweite mag ich nicht - außerdem verteuert das die Sache noch weiter. Aber jetzt bieten sie für 230,- € die Stunde Gespielin und ein Appartement in OF an. Das juckt mich schon - aber nur bei besagter Jeanette vom Stein. Andererseits gibt es noch so viele Schöne bei KM und in den Clubs.

    @cateye

    Das ist in der Tat ein Fake. Aber der kann doch nur so laufen, dass man die Dame nicht buchen kann, weil sie leider leider gerade nicht verfügbar ist im Gegensatz zu ... .
    Was nicht funktionieren dürfte, ist statt der Gebuchten eine Andere zu schicken: Achselzucken und Adieu.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. Juli 2014
  8. Michael1979

    Michael1979 Bürger

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    Hallo, :cussing::krach::wuerg::wuerg::wuerg::wuerg::wuerg::wuerg::wuerg::wuerg::wuerg::wuerg::wuerg::wuerg:

    bezüglich HCE habe ich auch einiges zu berichten:

    Als erstes das positive: Die Aufmachung der Homepage ist wirklich sehr professionell, das ist das einzig positive, was ich persönlich sagen kann.

    Habe dort nach einer Buchung angefragt und es verlief alles wie nach Plan, Email Kontakt war in Ordung. Ich sollte eine Anzahlung von mehreren hundert Euro leisten für die Anfahrtskosten der Escort Dame. Nachdem das Geld überwiesen wurde, hörte ich erstmal nichts mehr. Habe dann daraufhin angefragt, ob der ausgemachte Termin steht. Meiner persönlichen Empfindung nach, wurden "Ausreden" erfunden, warum der Kaufvertrag nicht erfüllt werden kann. Ich bat dann höflich um eine Rücküberweisung des Betrages, da ich sehr viel geschäftlich unterwegs bin und mich auch nicht immer in Deutschland aufhalte. Mir wurde mitgeteilt, dass eine Rücküberweisung nicht möglich ist. Ich habe daraufhin dort angerufen, die Dame am Telefon war extremst unhöflich und alles andere als serviceorientiert. Wie das mit Überweisungen so ist, ist es sehr schwer eine Überweisung, die schon beim Empfängerkonto gutgeschrieben ist, zurückzuholen.

    Ich habe nun meinen Anwalt eingeschaltet.

    Meiner persönlichen Meinungs nach, ist das wirklich das allerletzte und wirklich schade wie manche Leute heute Ihr Geld verdienen. Ich weiß es handelt sich hier um keine Frage, aber wer gerne dort eine Buchung machen will, sollte es sich nochmal ganz genau überdenken.
     
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  9. Michael1979

    Michael1979 Bürger

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    noch ein Nachtrag zu meinem Eintrag. Ich wurde aufgeklärt, dass laut AGB die Anfahrtskosten nicht erstattbar sind. Somit bin ich rechtlich selber schuld.
    Hinsichtlich den Anfahrtkosten, habe ich negative Erfahrungen gemacht (deshalb AGBs genau lesen).

    Ansonsten kann ich den restlichen Service nicht beurteilen.
     
  10. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Schön und gut, aber entweder erfüllen sie den Vertrag oder erstatten das Geld zurück. Schließlich wurde keine Leistung erbracht.
     
  11. Henrik Marvellous

    Henrik Marvellous Bürger

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    Kann ich nur zustimmen, nach Erzählungen von einem guten Kollegen ist ihm genau das auch passiert.
     
  12. Fashionisto

    Fashionisto Römer

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    Das wäre ja genau das richtige für mich. Denen würde ich ganz genau einen Brief schreiben, bei dessen Verfassen ich mir ein Messer zwischen die Zähne klemmen würde. Da wäre nichts mit "Sehr geehrte" oder so nem Gesülze, die bekämen von mir die ANWEISUNG innerhalb einer Woche zu erstatten. Am Tag nach Fristablauf würde ich sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.

    Glaube nicht, das die es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen würden. Ist sicher wie bei diesen Telefonverkäufern die einem ein Zeitschriften-Abo andrehen. Von 10 Leuten die man bescheisst machen 9 die Faust in der Tasche und zahlen, da kann man dann dem einen der in den Rambo-Modus geht (das war ich mal in genau so einer Angelegenheit) ganz großzügig seine Knete erstatten.
     
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  13. Sveto

    Sveto Volkstribun

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    Warum nicht? Ist doch für den einheimischen Hurenbock viel peinlicher als für die südosteuropäische Hure - wer weiss, wer dann im Termin so alles im Zuschauerraum sitzt... Es ist zudem sehr zweifelhaft, ob überhaupt ein Anspruch des Hurenbocks auf Rückerstattung besteht, wenn die Hure vorab kassiert und dann ihre Leistung nicht erbringt - “noch vertretbar” heisst nämlich für den Juristen als Note ausgedrückt “mit zugedrückten Augen gerade noch gnadenhalber Vier minus”, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht das anders sieht ist höher als diejenige, dass es die Auffassung teilt:

    “Resultieren Ansprüche aus einem sittenwidrigen oder verbotenen Rechtsgeschäft (§§ 134, 138 BGB) so können sie wegen ihres Widerspruchs zu außerstrafrechtlichen Vorschriften auch im Rahmen des § 263 StGB keinen Schutz genießen. Für den Bereich der Prostitution hat der Gesetzgeber das im Prostitutionsgesetz abschließend geregelt und Zweifelsfragen geklärt (zu diesen: Schönke-Schröder, StGB, 29. Auflage, § 263, Rd. Ziff. 93). Der Freier einer Prostituierten hat keinen Anspruch auf die Erbringung der sexuellen Dienstleistung. Ihm bleibt nur die Möglichkeit nach § 2 Satz 2 ProstG die Zahlung zu verweigern, mit dem Einwand, die Prostituierte habe eine zugesagte Leistung nicht erbracht. Rechtlich fehl geht im Anwendungsbereich des ProstG hingegen die pauschale Annahme in der Vereitelung eines Rückzahlungsanspruches müsse ein Vermögensschaden gesehen werden. Dabei wird übersehen, dass der Prostitutionsvertrag nach der klaren gesetzlichen Regelung (hierzu: Bamberger/Roth/Hau/Posek,45. Edition, ProstG, § 1 Rd. Nr. 5) als einseitig verpflichtender Dienstvertrag ausgestaltet ist und ein Rückforderungsanspruch wegen Schlechterfüllung rechtlich nicht besteht. Die Vorschrift dient nur der Verbesserung der rechtlichen Stellung der Prostituierten, indem jenen die Begründung einer Entgeltforderung ermöglicht wird, nicht hingegen derjenigen ihrer Kunden, von Zuhältern, Bordellbetreibern oder sonstigen Dritten (BT-Drs. 14/5958, 4; Majer NJW 2008, 1926 [19271), weswegen letztere, mit ihren Ansprüchen, nicht von dem gesetzlichen Ausnahmefall von § 138 BGB profitieren.

    a) Zwar ist, da das Gesetz in § 2 ProstG Einwendungen und Einreden behandelt, wohl noch vertretbar, dass auch der Freier im Falle der Nichtleistung eines gewissen Schutzes bedarf, weswegen angenommen werden mag, dass der Freier den vereinbarten Dirnenlohn herausverlangen kann, wenn er diesen zahlt, bevor ihm die hierfür zugesagten Dienste gewährt werden, wenn also die im Gegenzug vereinbarte oder versprochene Handlungen überhaupt nicht vorgenommen wird, wenn also kein Verkehr stattfand. In diesen Fällen mag vertreten werden, die Vorschrift des § 814 BGB stehe einer Rückforderung ausnahmsweise nicht entgegen. Die Vorschrift, die der Prostituierten wegen der Sittenwidrigkeit des Geschäfts an sich einen Einwand gegen den Rückforderungsanspruch gibt, sei bei einem Vorbehalt, in jenen Fällen dem Vorbehalt „alsbaldiger" Leistung, ausgeschlossen (so ohne nähere Begründung:
    Bamberger/Roth/Hau/Posek, a.a.O.).”
    https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/4553.htm

    Siehe aber andererseits auch hier: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/15/3-104-15.php und hier: https://www.zeit.de/gesellschaft/ze...n-strafrecht-fischer-im-recht/komplettansicht

    Der Text hier auf S. 80 bei Fn. 39 ist interessant für Kollegen, die nicht zahlen wollen, wenn das Mädel den “Clubstandard” oder sonst etwas nicht performt hat: https://books.google.lv/books?id=pS...&q=prostg nichtleistung rückforderung&f=false
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. April 2020
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  14. Fritz500

    Fritz500 Senator

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    Also entschuldigt bitte, das ist doch alles gequirlte Sch...
    Wer im Voraus mehrere hundert Euro für die Anfahrt einer „Dame“ bezahlt, dem ist doch wohl nicht zu helfen.
    Da hält sich mein Mitleid in Grenzen.
     
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  15. goofie58

    goofie58 Volkstribun

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    Aber es zeigt, wie man mit "Nichtigkeiten" und Rechthaberei unsere Rechtsgelehrten und Gerichte monatelang beschäftigen kannn, als hätten die nichts wichtigeres zu tun.

    Gruß :cool: Goofie.
     

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