Altersgrenzen ...

Dieses Thema im Forum "Der Rest der Welt" wurde erstellt von kisza, 20. Dezember 2005.

  1. Jones

    Jones Volkstribun

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    Das ist grundsätzlich korrekt und man macht sich nicht strafbar. Für minderjährige Pros gilt da nix anderes als für "normale Mädels" unter 18, die einem "Oppi" inner Disse schnell mal anbieten: "Gib mir 20€, dann blas´ ich Dir aufm Klo einen" :D

    Allerdings werden sich die "Oppis" schwer damit tun, gezielt an Orten, an denen sich Pros normalerweise aufhalten (wie unsere FKK-Clubs), nach unter 18jährigen zu suchen, da sich diese an solchen Orten nicht aufhalten dürfen und auch von Erwachsenen nicht die Möglichkeit hierzu geschaffen werden darf ... wie der Novize schon richtigerweise sagte.

    Jones
     
  2. Lustikus

    Lustikus Römer

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    Also früher war Prostutition in Schweden wohl nicht verboten, ist ein wohl recht neues Gesetz.
    Früher war Schweden auch eines der Vorreiter in Liberalisierung der Pornografie, der Name "Schwedenheftchen" spricht für sich und die Firma "Privat" wurde dort gegründet.
    Neuerdings ist es Mitarbeitern des Staates und Militärs verboten dienstlich bei Staatsbesuchen etc. in Hotels zu übernachten, die ihren Gästen Pornokanäle im Fernsehen anbieten.


    Lustikus
     
  3. Easy Rider

    Easy Rider Der Hedonist

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    Hier irrt der Lustikus! :)

    Das war in den sechzigern des letzten Jahrhunderts ganz eindeutig Dänemark, das die Schmuddelheftchen auf den Vormarsch brachte... :rolleyes:

    Ansonsten gebe ich Dir recht, ganz Skandinavien war einmal ein Vorreiter für Toleranz und Liberalität!

    Gruß, E.R. :cool:

    P.S. Das Prostitutionsverbot in Schweden hat die konservative Regierung im Jahr 1999 per Gesetz eingeführt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. Dezember 2005
  4. Novize

    Novize SchokoTiger

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    Ich weiss, ich weiche hier vom Thema ab, aber dennoch:

    Die Duldung von Prostitution durch den Staat bzw. dessen Nichtduldung hat nicht ausschliesslich mit Liberalität und Toleranz zu tun.

    Von der Tatsache ausgehend, dass ein Grundrecht auf Ficken gegen Geld nicht existiert, ein Recht auf z. B. Achtung der menschlichen Würde oder körperliche Unversehrtheit dagegen schon, wird schnell klar, dass ein konsequent handelnder Staat nicht ewig auf irgendwelche "Selbstreinigungseffekte" dieses Gewerbes setzen kann.

    Sobald die Versuche einer Entkriminalisierung der Szene durch (z. T. nur halbherzige) Legalisierung scheitern, wird das Rad wieder zurückgedreht, evtl. halt mit neuen Mitteln...
     
  5. kisza

    kisza Optio

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    Wenn Du schon vom Thema abweichst, darf ich's auch noch mal :D

    Seit der Entscheidung des EuGH vom 20.11.2001 (Rs. C-268/99, http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/...=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100) gehört Prostitution zu den Erwerbstätigkeiten, die "Teil des gemeinschaftlichen Wirtschaftslebens" im Sinne von Art. 2 EG sind, ihre Diskriminierung ist gemeinschaftsrechtswidrig.

    Daran kommt auch der nationale Gesetzgeber nicht mehr vorbei.

    Frohes Fest für alle :angel:

    Grüsse von kisza
     
  6. Novize

    Novize SchokoTiger

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    Eben drum kümmert man sich verstärkt um die "Nachfrageseite" ... :rolleyes:
     
  7. roadrunner77

    roadrunner77 Optio

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    Ich hoffe doch dass die Clubs in Deutschland Alterskontrollen vornehmen bevor diese die Maedels einstellen. Beim naechsten besuch frage ich mal nach Ausweisen :groehl
     
  8. Pharao

    Pharao Zenturio

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    Nein, in den Clubs wird kein einziges Verfahren zur zweifelsfreien Feststellung des Alters praktiziert.
    Die verlassen sich voll und ganz auf die Angaben in den vorgelegten Papieren :cool:

    Ausserdem werden die Mädels nicht "eingestellt", sondern sind (formal betrachtet) Besucher...
    In den Clubs gilt grundsätzlich "Eintritt erst ab 18" und das wird sicherlich (unabhängig vom Geschlecht) im Zweifelsfalle geprüft.

    Mal ganz abgesehen davon, dass die meisten Prostituierten 90% der limitiert vorhandenen Gehirnkapazität dafür verschwenden, den Anschein einer fremden Identität zu pflegen und allein deshalb das Vorzeigen eines Ausweises vorm Kunden eine völlig unakzeptable "Entblößung" wäre...
    ...hättest Du das gleiche Problem wie die Dame am Eingang.

    Vor einigen Monaten ist mir eine *sehr* jung aussehende Rumänin begegnet.
    Erzählte, dass sie 19 Jahre alt ist und aus Italien kommt. Hab ich nicht geglaubt und konsequent auf 15-17 plädiert.
    Daraufhin zog sie (unaufgefordert) einen italienischen Pass, der ihre Aussagen zwar bestätigte, aber auch durchaus hätte von ihrer älteren Schwester/Cousine sein können. :greensmil

    Wenn man den Berichten von Razzien glauben darf, dann wurden gelegentlich Mädels mit gefälschten Papieren hochgenommen.
    Ist doch wohl klar, dass keiner auf die abwegige Idee käme, einer Prostituierten den gefälschten Pass einer Minderjährigen zu verkaufen :rolleyes:

    Falsch!

    Das Gericht schreibt eindeutig:
    In Bezug auf die ... Frage der Sittenwidrigkeit der Prostitutionstätigkeit ist daran zu erinnern, dass es ... nicht seine (des EuGHs) Sache ist, die Beurteilung der Gesetzgeber der Mitgliedstaaten, in denen eine angeblich unsittliche Tätigkeit rechtmäßig ausgeübt wird, durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen...

    Mit anderen Worten: Wie mit Prostitution umgegangen wird entscheidet der jeweilige Gesetzgeber des Mitgliedstaates!

    es geht ausschließlich darum, dass
    ...Verhaltensweisen, die ein Mitgliedstaat bei seinen eigenen Angehörigen hinnimmt, nicht im Kontext der Assoziierungsabkommen mit Polen und Tschechien als tatsächliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung angesehen werden.

    Mit anderen Worten: Was für Einheimische nicht sittenwidrig ist, das ist auch für Polen/Tschechen/andere EU-Bürger nicht sittenwidrig!

    In dem Kontext, dass auch in Dt. Prostitution formaljuristisch nicht als sittenwidrig angesehen wird ist allerdings folgende Feststellung auch auf uns übertragbar:

    ... dass die Prostitution als eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung angesehen werden kann...

    ... dass die Prostitution unter die selbständig ausgeübten Erwerbstätigkeiten ... fällt, wenn nachgewiesen ist, dass der Dienstleistende sie wie folgt ausübt:
    1. nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses in Bezug auf die Wahl dieser Tätigkeit, die Arbeitsbedingungen und das Entgelt,
    2. in eigener Verantwortung und
    3. gegen ein Entgelt, das ihm vollständig und unmittelbar gezahlt wird.
    D.h. jede Person aus einem EU-Land (oder aus einem Land, mit welchem die EU ein vergleichbares Assoziierungsabkommen geschlossen hat) darf in Dt. ganz legal als selbständige Prostituierte arbeiten, sofern sie o.g. Kriterien erfüllt (und dabei nicht nationales Recht beugt/bricht).

    Nur die immer wieder gern bemühte "Mitverantwortung des Freiers" erscheint mir verdammt weit hergeholt, denn ich kann mich nur um "3." kümmern.
    Ob "1." und "2." erfüllt ist oder nicht, das kann ich bei den meisten Prostituierten wirklich nicht beurteilen
    ... und ich habe in den meisten Fällen auch das Gefühl, dass die Prostituierte meint, dass es mich nichts angeht!
     
  9. kisza

    kisza Optio

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    Da laursone darum gebeten hat, nochmal der link zu Heymanns:

    http://www.recht.com/heymanns/start.xav?SID=anonymous136919309296&startbk=heymanns_bgh_ed_datst&bk=heymanns_bgh_ed_datst&hitnr=1&start=%2f%2f*%5B%40node_id%3D%2737031%27%5D&noca=N009EEC38009C3E70&anchor=fh

    Hoffentlich klappt's diesmal.

    @pharao:

    wir wollen hier eigentlich kein Seminar zum Gemeinschaftsrecht abhalten, oder :D

    Auf die Gefahr hin, jetzt endgültig in's off topic abzurutschen: die entscheidende Passage ist:

    "4. Artikel 44 Absatz 4 Buchstabe a Ziffer i des Assoziierungsabkommens mit der Republik Polen und Artikel 45 Absatz 4 Buchstabe a Ziffer i des Assoziierungsabkommens mit der Tschechischen Republik sind dahin auszulegen, dass der in diesen Bestimmungen verwendete Begriff selbständige Erwerbstätigkeiten die gleiche Bedeutung und Tragweite hat wie der Begriff selbständige Erwerbstätigkeiten in Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG). Die selbständig ausgeübte Prostitutionstätigkeit kann als eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung angesehen werden und fällt folglich unter diese beiden Begriffe."

    Damit unterstellt der EuGH die Prostitution dem Diskriminierungsverbot aus Art. 43 EG und dem allgemeinen Schutz aus Art 2 EG. Das geht weit über den blossen Anspruch, nicht schlechter als inländische Anbieter gestellt zu werden hinaus. Seit der Rs. C-55/94 (Reinhard Gebhard gegen Consiglio dell'ordine degli avvocati e procuratori di Milano), mit der der Gerichtshof seine bisherige Spruchpraxis noch einmal zusammenfaßt müssen nationale Maßnahmen, die "die Ausübung der durch den Vertrag garantierten grundlegenden Freiheiten behindern oder weniger attraktiv machen" können, vier Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen

    – in nichtdiskriminierender Weise angewandt werden;
    – aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein;
    – geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten und
    – sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist.

    An diesen Maßstäben sind nunmehr auch nationale "Berufsausübungsregelungen" für Prostituierte zu messen.

    Berücksichtigt man dazu noch den "Solange II" Beschluss des BVerfG (BVerfGE 73, 339,387):

    "Solange die Europäische Gemeinschaft, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleistet, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, wird das BVerfG seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte oder Behörden im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, nicht mehr ausüben und dieses Recht mithin nicht mehr am Maßstab der Grundrechte überprüfen; entsprechende Vorlagen nach Art. 100 I GG sind somit unzulässig."

    so sind der vom EuGH selbstverständlich stets betonten Freiheit des nationalen Gesetzgebers ziemliche Grenzen gesetzt.

    Schade nur, dass Herr Monti nicht mehr dazu gekommen ist, sich mit der Deregulierung der nationalen Bordellszene zu befassen :groehl

    Grüsse von kisza
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. Januar 2006
  10. claudius germanicus

    claudius germanicus Legionär

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    Seit gegrüßt Kollegen,

    ich will diesen Thread mal wieder an den Anfang, Beispiel Schweiz, zurückführen.


    Seit Beginn meiner Forenzeit vor einigen Jahren ist dies der n-te Thread über das Thema "age of consent", allerdings einer der substanziiertesten. Dank an den ersten Poster.

    Aber zum Thema Schweiz:

    Ich hatte vor Weihnachten das größere Vergnügen in Zürich zu weilen und das kleinere eine der bekannteren "Firmen" im Raum Zürich zu besuchen.

    Wer bei www.sexytipps.ch forscht, der findet reichlich Seiten, die mit U18 - Mädels werben.

    Allerdings... mir fehlt der Glaube. Ich hatte den photo-point besucht (Bericht folgt) und m. E. war kein Mädel unter 18.

    Allen würde ich die in D üblichen "plus 2-3 Jahre" attesttieren.

    Ich hatte ein mäßiges Vergnügen mit Roxy, laut Seite 19 Jahre, zugegeben 21, geschätzt 23-24. Die meisten Girls der Seite habe ich gesehen. Keine glaubhaft 17. So wirds in anderen Clubs auch sein.

    Zu den Mädels des Club Flair gibt es bei den sexytipps auch einige Berichte mit Zweifel am Alter.

    M.E. ist das in der Schweiz ein ziemlich duchsichtiger Versuch der Internet - Werbung. Im Zürcher "Tagi" sind alle schön 18-plus.

    Vielleicht gibts mal eine unter 18, wie in D auch. Ich meine aber, man kann das Problem dort etwas tiefer hängen.

    In CZ und Asien habe ich keine Erfahrungen und werde wohl auch keine sammeln. Auf den Typ "Roma" und "Thai" stehe ich auch nicht. Allerdings die Vorstellung bei einer Razzia auf einer 12-jährigen erwischt zu werden macht mich frieren....


    Grüße von C. G.
     
  11. nomad

    nomad Senator

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    Warum gibt es bei Flair dann nur Jobs ab 18...?

    Hallo!

    Habe Eure Diskussion interessiert verfolgt und mir auch mal die Seite des Schweizer Clubs angesehen. Was mich an den Angaben dieser Seite am meisten wundert ist der Passus unter "Jobs":

    Zur Unterstützung in unser aufgestelltes Team suchen wir nette Kolleginnen zwischen 18 und 30 Jahren, auch als Neueinsteigerin bist Du bei uns herzlich willkommen (Voll- und Teilzeit möglich).

    Es werden also keine "Kolleginnen ab 16" gesucht, sondern ab 18 - hmmm?! Vielleicht ist es ja in der Schweiz ähnlich wie bei uns - unter 18 dürfen Verträge vielfach nur mit Zustimmung der Eltern geschlossen werden (bei den Gesprächen zwischen den Generationen wäre ich gerne mal Zeuge - "Mutti - kannst Du mal den Vertrag hier gegenzeichnen...?").

    Ich sehe es daher ähnlich wie claudius germanicus: 16 oder 17 macht sich halt gut in der Werbung - und wenn es nicht ungesetzlich ist (damit zu werben) wird's auch gemacht. In der Realität ist das Alter dann aber wieder auch nur ein Bestandteil der Legende - genauso wie Name, Herkunftsort, Nationalität usw.

    ...wundert sich

    Nomad
     
  12. Pharao

    Pharao Zenturio

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    Vor einigen Monaten hat sich mal Eine bei mir ausgeheult, weil sie gerade mitbekommen hatte, dass der neue, supernette Freund von Mutti ein Zuhälter ist, dass Mutti mit ihm voll unter einer Decke steckt und dass Beide die große Not nur vorgetäuscht hatten, um ihr die Entscheidung für die "Karriere" etwas zu "erleichtern".

    Soviel zum Thema "Gesprächen zwischen den Generationen"!
     
  13. kisza

    kisza Optio

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    Da kann ich Dir nur beipflichten.

    Also mir fallen auf Anhieb schon mal 3 - deutsche - Mädels (Kassel, Köln, Dresden) ein, von denen ich positiv weiss, dass sie Ende der 90'er mit 16 und einmal sogar mit 14 ihren "Karrierestart" hingelegt haben, selbstverständlich mit "Billigung", wenn nicht auf Veranlassung der in 2 Fällen selbst einschlägig tätigen, 2x alleinerziehenden und 1x verheirateten Mütter.

    Dann wäre da noch eine in den 80'er und bis Mitte der 90'er im Bodenseeraum tätige Roma-Clique zu erwähnen, das "Einstellungsalter" bei denen lag durchweg zwischen 14 und 16.

    Und ich kenne mich wohlgemerkt eher weniger im deutschen Milieu aus. Fragt die Mädels doch einfach mal, seit wann sie anschaffen. Auf's Dienstalter sind manche nämlich durchaus stolz.

    Glaubt Ihr man macht Strafgesetze, wenn's gar keine dazu passenden Täter gibt? Ihr dürft getrost davon ausgehen, dass buchstäblich jedes Gesetz selbstverständlich auch gebrochen wird ...

    :no:

    Grüsse von kisza
     
  14. nomad

    nomad Senator

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    Sag' ich doch...

    @Pharao
    Klar gibt es Fälle bei denen die Eltern froh sind wenn der Nachwuchs in die Fußstapfen von Mutti tritt bzw. denen es egal (oder recht) ist womit Töchterchen deren Lebensunterhalt finanziert - damit wissen wir aber immer noch nicht warum der Schweizer Club Mädels erst ab 18 sucht... .

    @kisza
    Dass es in der Welt des Paysex immer wieder auch Minderjährige gibt ist nix Neues (darum hatte sich mein Beitrag ja auch gar nicht gedreht) - die Frage ist nur ob die von Dir genannten Girls tatsächlich in "seriösen" Clubs gearbeitet haben oder ob in diesen "sichere" 18+ als 16+ verkauft/beworben werden... .

    @all
    Warum also sucht ein Laden der mit CDLs "ab 16" wirbt Girls "ab 18"? Tippfehler auf der Website?

    Nomad
    (der das Alter - und den Rest der Legende - einer CDL sowieso seltenst glaubt)
     
  15. kisza

    kisza Optio

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    @Nomad:

    Hmmm, ich denke mal, dass beim Grossteil der Freier Prostituierte unter 18 nicht in's Beuteschema fallen. Sei es, weil man(n) bewusst oder auch unterbewusst einfach kein gutes Gefühl dabei hat, mit Minderjährigen zu pennen, viele haben schliesslich noch aus Jugendtagen Papis "Käfigfleischbelehrung" noch im Hinterkopf. Sei es, weil die allzu jungen Hühner im Ruf stehen, noch etwas "unbedarft" zu sein. Jedenfalls würde ich als einzelne Prostituierte nicht damit werben, unter 18 zu sein, schon um zwar nicht den Staatsanwalt, wohl aber das Jugendamt nicht rebellisch zu machen. Vor allem aber um mein Zielpublikum nicht unnötig einzuschränken.

    In einem Club sieht das dann schon wieder anders aus, wenn bei einem breiteren Angebot dann auch die eine oder andere "Lolita" dabei ist und sich neben dem Spezialpublikum dort auch anderen Klienten präsentieren kann.

    Was die dagegen unter "Jobangebot" ins Internet stellen, dürfte ziemlich irrelevant sein. Könnte gut sein, dass Du der erste lebende Mensch bist, der das überhaupt gelesen hat :D

    Seriöse Clubs? Was ist das :groehl

    Ich kenn höchstens professionelle und - vergleichsweise - unprofessionelle. Wer sein Geschäft professionell betreibt, geht - meist - vermeidbaren Problemen auch aus dem Weg und wird 16-jährige schon deswegen in der Regel nicht haben wollen, weil diese als "Mitarbeiter" - meist - einfach zu unzuverlässig sind. Ich nehme auch keine Azubiene mehr mit 16 - da weiss man - meist - einfach heute nicht, was sie morgen wieder für'n Unfug anstellen :rolleyes:

    Ich gebe Dir recht, in der Damenwelt ist das Tiefstapeln in puncto Alter ohne Frage weit häufiger als das Gegenteilige Phänomen, was aber eben nicht heisst, dass es nicht auch vorkommt ...

    Langer Rede kurzer Sinn: auch unter den sich professionell gebenden "grossen" Betreibern gibt's einige völlig abgedrehte, denen nachweislich auch völliger Schwachsinn zugetraut werden darf. Und wenn die Kleine "aus der Familie" kommt, danken die sich dabei grad gar nix mehr.

    Mehr möchte ich jetzt hier nicht mehr zum Thema sagen, wir kommen langsam in seichte Gewässer ...

    Grüsse von kisza
     
  16. Pharao

    Pharao Zenturio

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    Warum suchen wir für Dinge, die im Grunde genommen völlig scheißegal sind, dann auch noch eine Erklärung???

    Wenn Einer in den Puff (oder FKK-Club) geht, dann sucht er eine Illusion!
    Die Fuckten sind dabei meist völlig nebensächlich, jede gute Lüge wird mit mehr Freude angenommen, als die oftmals allzu traurige Realität!

    Worin liegt der Sinn, eine gute Lüge (oder Werbung) zu hinterfragen?
     
  17. Recke

    Recke Senator

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    Für mich ist es

    immer ein gutes Gefühl, mich für schlauer halten zu können...
     
  18. kisza

    kisza Optio

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    na, dann wollen wir Dir dieses schöne Gefühl mal lassen :groehl

    Konnt ich mir nicht verkneifen.

    Grüsse zur Nacht von kisza
     
  19. nomad

    nomad Senator

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    Back to the roots...

    @Pharao

    Vor langer, langer Zeit begann dieser Thread mal mit einem Posting in dem unter anderem stand:

    Wie etwa auf
    http://www.flair.ch/flair/index.html
    festzustellen, ist bei unserem südlichen Nachbarn die Prostitution schon ab 16 nicht nur erlaubt, sondern wird zunehmend auch öffentlich angeboten.


    Dann wird doch die Frage ob dies tatsächlich der Fall ist erlaubt sein - vor allem wenn es auf besagter Website widersprüchliches zu lesen gibt... .

    Wir sind doch mit dieser Diskussion schon im Off-Topic - darf ich hier jetzt auch nur über's ficken schreiben?!

    Das nirgends mehr gelogen wird als beim Autohandel und im Puff ist ja wohl auch nix wirklich Neues. Die erste Frage wird schließlich meist schon mit einer Lüge beantwortet ("Wie heisst Du?" - "[setze hier einen beliebigen Namen ein]").
     
  20. Andy Dus

    Andy Dus Der Cherusker

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    Altersgrenzen sind doch untzerschiedlich in unterschiedlichen Ländern. In den USA ab 21, in europa meistens ab 18 und in der Schweiz offensichtlich ab 16. Denn so wird ein Mädel auf der Seite vom Flair beschrieben;

    Cinzia, 17 Jahre
    NOCH KEINE 18 Jahre! WIRKLICH ! ! Sie
    sucht sich hier ihre Sex-Erfahrung
    Ein absolutes Muss für den Liebhaber
    blutjunger Mädchen. ABER LEGAL!!!


    Man weist extra drau hin, daß es legal ist....

    Was die Altergrenze "draußen" außerhalb der von uns so geschätzten Saunaclubs betrifft, ist das wohl alles sehr sehr grau .... Ich denke da mal vor allem an die Mädels in der Disse. Man plaudert, man tanzt, man trinkt was zusammen und da man ja für das Mädel auf dem Weg wohnt und sie mit nach Hause nimmt, aber vergißt, sie unterwegs abzusetzen, nimmt man sie mit. Und weil der Tanz ja nur der vertikale Ausdruck einer horizontalen Begierde ist, tut man das, was man sowieso tun wollte und vögelt das Mädel durch. Am nächsten Morgen gibt man ihr dann was, damit sie sich was nettes kaufen kann ...... War das jetzt gewerbsmäßiger Sex mit einer Minderjährigen (Das imaginäre Mädel war 17 3/4).

    Andy
     

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