On-Topic Verfassungsbeschwerde gegen das ProstSchutzG - Für alle die ein sinnvolles Gesetz wollen

Dieses Thema im Forum "On-Topic - Sachen ohne direkten Clubbezug" wurde erstellt von Feldstecher, 2. September 2017.

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  1. Feldstecher

    Feldstecher Gernekuschelus

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    Hier kommt noch was neues zu dem Thema, aus einer anderen Richtung.

    "Wenn Sie als Kunde betroffen sind, können Sie sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die die Grundrechte der Kunden der Prostituierten verletzenden Vorschriften des Prostituiertenschutzgesetzes, insbesondere gegen die Kondompflicht, die u.a. auch für oralen Verkehr gilt, wehren. Die Kondompflicht stellt einen gravierenden ungerechtfertigten Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen dar. Hinzu kommt, dass das Gesetz bei einem Verstoß gegen die Kondompflicht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000,00 EUR allein für die Kunden der Prostituierten vorsieht – die Prostituierten sind straflos. Weiterhin zu nennen sind hier die Verbote bestimmter Sexualpraktiken wie Sexparties oder die Ermächtigung der Behörden jederzeitiger Personenkontrollen - auch von Kunden - durch die Behörden. "
    gegen-kondompflicht.de
     
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  2. Feldstecher

    Feldstecher Gernekuschelus

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    Wie man am ersten posting sehen kann, habe ich die neue Verfassungsbeschwerde bereit im Thread zum neuen Gesetz bekannt gemacht.

    Hierzu kamen einige, wirklich sehr wichtige und konkrete Fragen in anderen Foren. Diese habe ich an den Klageführenden Rechtsanwalt weitergeleitet und um Stellungnahme gebeten. Neben einer schriftlichen Stellungnahme, auf die ich noch näher eingehen werden, konnte ich auch telefonisch mit ihm zu seiner Klage sprechen und mich vergewissern, das er weiß, was er da tut und das er sich intensiv mit dem Thema befasst hat.

    Wir werden ihn in seinem Vorhaben unterstützen, werden die Verfassungsbeschwerde bekannt machen und auch versuchen, weitere Mitstreiter zu finden. Fals weitere Fragen aufkommen, könnt ihr die in diesem Thread stellen und wir leiten sie weiter, oder ihr könnt Euch auch direkt per Mail an Hern Dr. Brinkmeier wenden.

    Nun aber zu der Stellungnahme (welche ihr auch komplett runterladen könnt, falls ihr sie komplett lesen möchtet.)


    Hierzu nur kurz. Er hat es in seiner Stellungnahme ausführlicher beschrieben.

    Wir reden hier von 99€ zur Unterstützung und auch zur Wahrnehmung der eigenen Rechte. 99€ sind für die meisten von uns maximal 2 Zimmer bei einem Clubbesuch.

    Wir reden hier nicht von einerm harmlosen Gesetz für alle die Pay6 als ihr Hobby betrachten, hier geht es um grundsätzliches. Wer glaubt, dieses Gesetz gehe einfach wieder weg oder werde alles unverändert lassen, der irrt.

    Nur wenn man bereit ist etwas dagegen zu tun, kann man auch etwas verändern. Wer das nicht ist, der jammere dann aber später nicht, wenn es alles nicht mehr so toll ist wie er es mal gefunden hat.

    Dr. Brinkmeier: " Dem Beitrag ist zuzugeben, dass das Gesetz tatsächlich nicht explizit von "Gesundheits prüfungen" spricht, sondern von einer gesundheitlichen Beratung (§ 10 ProstschG). Wer eine Tätigkeit als Prostituierte ausüben möchte, muss zunächst eine solche gesundheitli che Beratung wahrnehmen."

    Dr. Brinkmeier: " Eine Ermächtigung zu jederzeitigen grundlosen Personenkontrollen von Prostituierten oder Kunden gab es bislang nicht. Nunmehr bestimmt § 29 Abs. 1 Ziff. 4 ProstschG, dass die Beauftragten der zuständigen Behörden an Prostitutionsorten jederzeit Personenkon trollen durchführen dürfen. Ob dies vorher auch schon passiert ist, ist eine andere Frage. Dafür gab es jedenfalls keine gesetzliche Grundlage."


    Dr. Brinkmeier:
    "Die vorgeschriebenen Beratungsgespräche stellen, ebenso wie die Werbeverbote, einen Eingriff in die Handlungsfreiheit des einzelnen dar. Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung hierfür existiert nicht. Hierauf kommt es aber auch nicht streitentscheidend an. Jedenfalls existiert keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung für den sog. Hurenpass oder z.B. die Befugnis der Behörden, Prostitutionswohnungen jederzeit grundlos zu durchsuchen."

    Dr. Brinkmeier: " Die Tatsache, dass bei einem Verstoß gegen die Kondompflicht nur der Kunde bestraft werden kann, stellt einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar. Deshalb ist die Bestimmung verfassungswidrig. Wenn der Gesetzgeber in Reaktion hierauf dann eine Strafe auch für die Prostituierten einführt, wäre dieser Angriffspunkt beseitigt. Dies ist aber momentan nicht der Fall. Daher soll auch dieser Punkt angegriffen werden."

    Dr. Brinkmeier: " Ein Staat darf seinen Bürgern nicht vorschreiben, auf welche Weise sie Geschlechtsverkehr zu machen haben, ebenso wenig, ob mit oder ohne Kondom. Würde ein solches Gesetz für unbezahlten Geschlechtsverkehr aufgestellt werden, gäbe es mit Sicherheit einen lauten Aufschrei in der Bevölkerung. Dieser Aufschrei ist bei bezahltem Sex nicht so laut, weil nur wenige "outen" wollen. ln der Sache gilt der Grundsatz jedoch für bezahlten Sex gleichermaßen. Der Staat dürfte hier allenfalls bei dringenden Gefahren für die Allgemeinheit eingreifen. Solche existieren aber nicht. AO Sex wird sein Jahren in der Prostitution praktiziert. Die Krankheitszahlen sind seither nicht angestiegen. Dies wird auch in der Gesetzbegründung nicht behauptet.

    Aus dem vorgesagten folgt, dass es sehr wohl ein Grundrecht eines Kunden auf kondomlosen Sex gibt, vorausgesetzt, der Partner stimmt zu. Auch dies ist nach dem ProstschG aber verboten."

    Dr. Brinkmeier: " Auch das ..Übernachtungsverbot im Arbeitszimmer" halte ich für verfassungswidrig."

    Dr. Brinkmeier: "Die Frist für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Zeitpunkt des lnkrafttretens des Gesetzes, § 93 Abs. 3 BVferGG.
    Der Zeitpunkt des lnkrafttretens des Gesetzes ist nicht notwendig gleich zu setzen mit seiner Verkündung. Vielmehr wird in den Gesetzen der Zeitpunkt ihres ln krafttretens regelmäßig festgelegt, hier in Artikel 7 Abs. 1 und 2 ProstschG."

    Hierzu möchte ich selbst nach einigen Recherchen etwas beitragen. Es ist nicht so, dass ein Gesetz immer mit seiner Verkündung in Kraft tritt. Man schaue sich hierzu Art. 82 Abs 2 GG an.
    Selbst wenn also kein Zeitpunkt festgesetzt ist im Gesetz, tritt es erst 14 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.

    Hierzu auch ein schöner Aufsatz von Professor Dr. Christoph Gröpl, Universität des Saarlandes
    Ausfertigung, Verkündung und Inkrafttreten von Bundesgesetzen nach Art. 82 GG
    http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Professoren/fr11_ProfGroepl/Veröffentlichungen/Schriften/lit008.pdf

    Dazu muß man dann erläutern, was Herr Dr. Brinkmeier auch getan hat, dass das ProstSchutzG einen klaren Zeitpunkt seines in Kraft tretens benennt.
    Den Anhang 989 betrachten

    Dr. Brinkmeier: "Da das Gesetz am 01.07.2017 in Kraft getreten ist, läuft die einjährige Klagefrist am 01.07.2018 ab, §§ 187, 188 BGB, die auch für die Fristberechnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren gelten."

    Eventuell liegt hier ein Mißverständnis vor, Herr Dr. Brinkmeier wird aber mit Herrn Starostik Kontakt aufnehmen, um das zu klären. Er denkt nicht, dass Herr Starostik das exakt so erklärt hat.

    Dr. Brinkmeier: "Bei der Frage nach der Kondompflicht 'und den übrigen Themen des ProstschG handelt es sich in erster Linie auch um ein politisches Thema. Die Lobby der Befürworter der Kondompflicht und der übrigen Bestimmungen ist groß. Wenn sich hiergegen nur einige wenige Beschwerdeführer wehren, erhält die Verfassungsbeschwerde zum einen in den Medien kaum Beachtung, zum anderen scheint es aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes so, dass nicht mehr Leute als diese paar wenigen mit den Bestimmungen unzufrieden sind. Dies ist ein vollkommen anderer psychologischer Hintergrund als wenn sich hunderte oder tausende Leute vor Gericht gegen das ProstschG wehren."

    Mag man jetzt so glauben oder nicht, aber Richter sind auch nur Menschen und wenn sich nur Dona Carmen mit Ihren Unterstützern wehrt, kann es durchaus einen psychologischen Touch haben, dass ja kaum einer was gegen das Gesetz zu haben scheint. Sollte die Richter eigenltich nicht beeindrucken, aber wer weiß.

    Als Anhang liegt hier die komplette Stellungnahme von Herrn Dr. Brinkmeier vor. Wer mag, soll sie sich gerne komplett durchlesen.
     
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  3. Feldstecher

    Feldstecher Gernekuschelus

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    Dazu Herr Dr. Brinkmeier via Mail:"Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Kontaktaufnahme erfolgt über die bei der Anmeldung angegebene E-Mail. Alle Mitarbeiter der Kanzlei sind angewiesen, keinen telefonischen Kontakt zu den Beschwerdeführern aufzunehmen.

    In der Beschwerdeschrift müssen für das Gericht natürlich die Namen und Anschriften der Beschwerdeführer angegeben werden. Eine anonyme Verfassungsbeschwerde gibt es nicht. Diese Daten gelangen jedoch nicht aus dem Gericht nach außen."
     
  4. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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    Diese Klage halte ich auch für sehr sinnvoll, auch wenn man nie ausschließen kann, dass so ein Schuss in der Sache nach hinten losgehen und sich als Pyrrhus Sieg herausstellen kann. Sei's drum. Es ist mir schon länger klar, dass die Zukunft der Prostitution in D letztendlich vor dem BVerfG oder sogar dem EuGH entschieden werden wird.

    Wegen der Anonymität vertraue ich mal auf die Gerichte und die Schweigepflicht der Anwälte.

    Diesen Anwaltsvertrag würde ich vor einer Anmeldung schon ganz gerne lesen. Ist ja üblich, wenn man einen Vertrag unterschreibt. Nicht dass ich da im Kleingedruckten eine Waschmaschine bestelle. Wundert mich, dass der Vertrag auf der Seite nicht verlinkt ist.

    Die 99 Euro gehen natürlich absolut in Ordnung. Allerdings habe ich Bedenken was die Gesamtkosten anbelangt. Der springende Punkt ist das "zumindest". Sehe ich das richtig, dass der Anmeldende da nur bestätigt mindestens 99 Euro zu bezahlen? Auch wenn Verfahren vor dem BVerfG prinzipiell kostenfrei sind, können die Gesamtkosten schnell in die Zig-tausende Euro gehen, z.B. durch die eigentlichen Anwaltskosten oder wenn die Klägergemeinschaft kostspielige Gutachter beauftragt, die auch bei Erfolg der Klage vom Staat nicht übernommen werden (dafür gibt es böse Beispiele).

    Wer haftet für solche Kosten? Und haften die Beteiligten womöglich gesamtschuldnerisch? Dann müssten einzelne Beteiligte möglicherweise mit einem großen Betrag für solche Beteiligten einstehen, bei denen nichts zu holen ist. Auf der anderen Seite haben die einzelnen Beteiligten wohl keinen direkten Einfluss auf das Vorgehen des Anwalts. Der Einzelne kann also teure Gutachter nicht verhindern oder irgendwelchen Einfluss auf die Begründung der Klage nehmen.

    Das alles ist anders, wenn eine Einzelperson Beschwerde beim BVerfG einlegt. Man könnte z.B. im Internet einen Mustertext ausgeben, den der einzelne dann bei Gericht so einreichen kann. Dann wäre einerseits die große Anzahl der Beschwerdeführer gegeben, andererseits bräuchte man ja keine teuren Anwälte beauftragen (beim Einreichen der Klage besteht keine Anwaltspflicht).

    Könntet ihr zu möglichen Folgekosten etwas mehr rauskriegen? Ist sicher auch für andere von Interesse.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2017
  5. Feldstecher

    Feldstecher Gernekuschelus

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    Es entstehen keinerlei Folgekosten. Soweit ich informiert bin, kann es sogar sein, dass man die 99€ am Ende des Verfahrens erstattet bekommt, weil die Kosten des Verfahrens von der Staatskasse gezahlt werden müssen.

    Ich würde aber mal davon ausgehen, die 99€ sind weg, dafür hat man sich an einer sinnvollen Aktion beteiligt, da sie unser Hobby schützen und in sinnvolle Bahnen lenken will.

    Kümmere ich mich drum.
     
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  6. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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    Die 99 Euronen sind geschenkt. Da das Roemerforum dahinter steht, bin ich überzeugt, dass das eine seriöse Sache ist. Jedenfalls habe ich mich jetzt registriert.

    Für mich ausschlaggebendes Argument für die Verfassungsbeschwerde ist die Einmischung des Staates in die sexuelle Selbstbestimmung erwachsener Menschen. Kondome sind eine gute und sinnvolle Sache. Aber man stelle sich vor, der Gesetzgeber käme auf die Idee, wegen der erhöhten HIV-Gefahr den Homosexuellen den Einsatz von Kondomen gesetzlich vorzuschreiben. So ein Sondergesetz für Homosexuelle würde nie akzeptiert, obwohl das Infektionsrisiko in dieser Personengruppe nachweislich besonders hoch ist. Mit diesem Gesetz wird dagegen Freiern prinzipiell ein verantwortungsloser Umgang mit Sexualität unterstellt. Das ist so nicht hinnehmbar.

    Die reine Freierbestrafung bei Kondomverstoß ist ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung. Selbst wenn, wie Brinkmeier das sagt, der Gesetzgeber dann nachbessert und die Strafe auch für Huren einführt, hätte ein Erfolg bei diesem Punkt der Klage aber grundsätzliche Bedeutung. Wenn bei dem Gesetz auch Huren bestraft werden müssen, könnte der Staat hierzulande keine schwedische Lösung mehr einführen.

    Die Geschichte mit der Registrierungspflicht halte ich auch für einen Affront. Da wir als Freier aber davon nicht berührt bin, kann man das als Begründung wohl nicht anführen.

    Bin jetzt mal gespannt, wie es weiter geht. Schließlich klagt man ja nicht jeden Tag vor dem Verfassungsgericht. Wäre ja mal interessant, bei der Verhandlung nach Karlsruhe zu fahren, aber ich nehme an, dass man da nicht so einfach reinkommt. Wird ja sicher einiges an öffentlichem Interesse auslösen.

    Wie viele Unterstützer werden eigentlich für die Aktion benötigt? Die Mindestteilnehmerzahl sollte ja wohl kein Problem darstellen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2017
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  7. morpheus

    morpheus Zenturio

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    Fetter Respekt Mat! Find ich super.

    Ich würde auch mitmachen, muss aber leider zugeben, dass mir die Nummer, aufgrund meines Familienstatus, zu heiß ist...........
     
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  8. Feldstecher

    Feldstecher Gernekuschelus

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    Schön wärs, aber leider sind die Freier da nicht wirklich gewillt mit zu wirken, teils wegen den Dingen die Morpheus anspricht und teils einfach nur aus Geiz.

    Kann man verstehen, aber vielleicht kann man dann nur den Anwalt unterstützen, indem man ihm die 99€ als Spende zukommen lässt. Wege dürfte es da sicher geben, müßte ich aber mal nachfragen, oder man macht es selbst.
     
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  9. verweser

    verweser Volkstribun

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    Wenn nur dieser Punkt letztendlich beseitigt wird, haette dies die Konsequenz, das wahrscheinlich auch die Prostitute nicht mehr straffrei ausgeht.

    Zumindest aus den üblichen Gepflogenheiten die momentan immer noch unter der Hand drin sind, siehe RTC, bin ich echt gespannt wie das dann ausgeht.
     
  10. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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    Wen es interessiert wie das abläuft und überlegt evtl. auch mitzumachen.

    Was bisher geschah: ich habe mich also wie gesagt auf der Seite http://gegen-kondompflicht.de/ registrieren lassen. Bereits einen Tag später hatte ich eine eMail vom Sekretariat des Dr. Brinkmeier in meinem Eingangskörbchen.

    Nach der Danksagung für die Registrierung wurde ich zunächst unter Verweis auf den zu Stande gekommenen Anwaltsvertrag zur Überweisung der 99,00 Euro aufgefordert. Desweiteren wurde ich gebeten die als PDF beigefügte Anwaltsvollmacht zu unterschreiben (so richtig mit Papier und Kugelschreiber) und zurückzuschicken. Diese Vollmacht braucht der Anwalt natürlich um einen vor Gericht überhaupt vertreten zu können.

    Als nächstes sollte ich dann meinen kompletten Name und Anschrift mitteilen und eine Begründung meiner Klage schreiben.

    Eine telefonische Kontaktaufnahme seitens der Kanzlei erfolgte nicht. Allerdings wurde mir angeboten, dass ich meinerseits die Kanzlei bei Bedarf auch telefonisch kontaktieren kann.

    Aktueller Status:
    Überweisung 99 Euro............................ erledigt.
    Einsendung Vollmacht .......................... erledigt.
    Mitteilung meiner Kontaktdaten ............ erledigt.
    Begründung der Klage .......................... in Arbeit (Wochenende).

    Es läuft also alles wie beschrieben ab.

    Ja, spannend ist das auf jeden Fall. Natürlich ist damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber das ProstSchG nachbessert. Wird aber z.B. eine Bestrafung auch der Prostituierten eingeführt, schließt dies alle künftigen Versuche einer schwedischen Lösung aus. Damit wäre die reaktionär-feminstische Koalition in einer ernsthaften Krise. Die Feministinnen würden ansonsten zeigen, dass sie aus rein ideologischen Motiven handeln und es ihnen eben nicht um das Wohl der Prostituierten geht (das sieht man allerdings schon an ihrer wütenden Reaktion auf die Beschlusslage von amnesty international).

    Erfolg oder Misserfolg so eines Verfahrens ist eben komplizierter als nur, ob man im Urteil gewinnt oder verliert. Es geht hier auch um die künftige Politik.
     
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  11. Sveto

    Sveto Volkstribun

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  12. Sveto

    Sveto Volkstribun

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Sextreffen-sofort

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