Altersgrenzen ...

Dieses Thema im Forum "Der Rest der Welt" wurde erstellt von kisza, 20. Dezember 2005.

  1. kisza

    kisza Optio

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    Vielleicht etwas off topic, aber ich stell's mal hier rein:

    Unsereins hält sich ja für freizügig.

    Und nachdem Otto der Gestrenge nicht mehr Innenminister ist, könnte aus D auch wieder ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen werden.

    Nach dem ich lange Jahre meiner freudlosen Jugend dort verbracht habe, war für mich die helvetische Republik dagegen stets - von wenigen Oasen der Freizügigkeit abgesehen - der Inbegriff prüdesten Spiessertums. Dies hat sich nachhaltig geändert, wie ich mir von Reisswolf schon vor einigen Jahren zeigen lassen durfte.

    Heute bin ich mir nicht mehr so sicher, ob nicht vieleicht ich auf meine alten Tage Anzeichen der Verspiesserung zeige - so wie auch der Kollege Schily vor vielen Jahren ein recht angenehmer Mensch und Kämpfer für Freiheitsrechte des Einzelnen war ...

    To cut a long story short:

    Wie etwa auf

    http://www.flair.ch/flair/index.html

    festzustellen, ist bei unserem südlichen Nachbarn die Prostitution schon ab 16 nicht nur erlaubt, sondern wird zunehmend auch öffentlich angeboten.

    Nur mal so zur Klarstellung für Deutsche im Ausland:

    - gemäß § 176 StGB wird sexueller Missbrauch von Personen unter 14 Jahren (Kindern im Rechtssinne) mit Freiheitstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft, falls es zum Geschlechtsverkehr mit einer Person über 18 Jahren kommt, gemäß § 177 Abs. 2 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren.

    - gemäß § 182 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft, wer als über 18-Jähriger eine Person unter 16 Jahren dadurch missbraucht, dass er gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich vornehmen lässt.

    - gemäß § 180 StGB wird mit Freiheitstrafe bis zu 3 Jahren bestraft, wer sexuellen Handlungen unter 16 Jähriger auch nur Vorschub leistet, oder eine Person unter 18 Jahren dazu bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt vorzunehmen, gemäß § 180a ebenso, wer einer Person unter 18 Jahren zur Ausübung der Prostitution auch nur gewerbsmässig Unterkunft gewährt.

    Gemäß § 5 StGB findet das deutsche Strafrecht unabhängig vom Recht des Tatorts auch auf Taten im Ausland Anwendung, wenn im Falle der §§ 176 und 182 StGB auch nur der Täter Deutscher ist.

    Wäre an dem genannten Club in Zürich also ein Deutscher beteiligt, würde dieser sich strafbar machen, nicht jedoch ein deutscher Freier - sofern die Mädels hoffentlich wirklich 16 sind. :rolleyes:

    In Tschechien beträgt das "Schutzalter" übrigens 15, in der Schweiz 16, wer drüber ist "darf" dort auch der Prostitution nachgehen.

    Das heisst in Tschechien kann eine 15-Jährige "legal" als Prostituierte arbeiten während ihr deutscher Freier sich nach deutschem Recht strafbar macht

    Dazu, wie und in welchem Alter Mädels aus dem Osten in Clubs in Deutschland kommen übrigens ganz instruktiv: http://www.recht.com/heymanns/start.xav?bk=heymanns_bgh_ed_datst&startbk=heymanns_bgh_ed_datst&start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D'2%20StR%20474%2F03'%5D

    Soviel mal zur Rechtslage, nachdem ich immer wieder lese, man(n) habe sich gefragt, ob die Dame wohl wirklich 18 sei - das muss sie nicht, aber mindestens 16 schon.

    Grüsse von kisza
     
  2. Easy Rider

    Easy Rider Der Hedonist

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    Du hast Dir anerkennenswerterweise ja viel Mühe gemacht, aber sonst hast Du keine Probleme...?! :zwinker:

    Gruß, E.R. :)
     
  3. Wolfl

    Wolfl Lupus Sextilius

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    Du offensichtlich auch nicht?
    Wir hatten schon zig Diskussionen zu dem Thema, immer mit nur halbwahren Sätzen und vielen Unwissenheiten und Vermutungen.
    Dafür ist dank Kisza nun komplette Aufklärung möglich. Was passt Dir daran nicht, oder
    Warum so ein Kommentar? (Ich seh den Smiley, helfen tut der mir aber nicht wirklich.)

    Gruss
    Wolfl
     
  4. kisza

    kisza Optio

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    @Easy Rider:

    genau darum geht's: ich hab keine Probleme und möchte aber auch bitteschön keine kriegen :D

    Persönlich steh ich zwar eher nicht so auf Lolitas, aber man(n) kann ja nie wissen ...

    Danke für Dein Verständnis, Wolfl.

    Grüsse von kisza
     
  5. fraggle

    fraggle Guest

    hoch interessant und sehr informativ....

    füllt das background wissen....

    danke für den beitrag kisza

    ave, der fraggle.
     
  6. Lionel

    Lionel Romanus saxoniae

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    Respekt Kisza, das ist wirklich differenziert betrachtet und gut zusammengefasst. :icon14: Ich hätte angenommen, dass es strafbewehrt ist, mit einer u18 - Prostituierten zusammen zu kommen.

    Ich war in Gedanken gleich in dem Club und hab mich gefragt, wie es mir wohl ginge, mit so einem jungen Mädchen. :conf: 16 Jahre alt, da käme ich nicht heran. Ich finde zwar junge Frauen sehr reizvoll, aber Frauen sollten es schon sein. Mit solchen Jugendlichen würde ich mich nicht wohl fühlen. Ich weiß noch, wie ich mit der sehr jung wirkenden Bea in Berlin so meine Probleme hatte, obwohl sie schon ein alter Hase im Geschäft war.
     
  7. hallo60

    hallo60 Senator

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    immer die gleiche diskussion

    @wolf

    danke, wieder einmal für dein unpositioniertes eingreifen

    @easy

    danke, einmal wieder für deine streng positionierte meinung

    @alle

    ich weiss immer nicht was diese neudiskussionen sollen.
    haben wir für uns nicht längst festgestellt, dass wir nach unseren eigenen aussagen eben genau keinen kindersex (igitt) mögen.
    darum geht es doch nun gar nicht.
    es darf offiziell sowieso keiner mögen, er würd sich sonst mit seiner offenbarung dazu und seinem tun damit der strafrechtlichen verfolgung aussetzen.
    also thema beendet.

    was aber jedem ? immer wieder unter den fingern brennt, ist doch wohl die frage, ob das mädel das er gerade begehrt, seinen eigenen moralischen vorstellungen noch genüge leistet.
    ich denke solange sich jemand diese frage noch stellt, und es dann mit ihr tut weil er sich die frage mit - sie ist alt genug - beantwortet und nicht mit - sie ist jung genug - , solange ist die welt in diesem forum noch in ordnung.

    alles andere sind spekulationen und mit solch gearteten leuten würd ich mich nicht unterhalten wollen.

    ich selbst mag junge, knackige, lebenslustige, eher kleine, jugendlich wirkende frauen.
    o.k., die mir am rücken krabbelt erfüllt nicht in allen bereichen diese anforderungen. man kann halt nicht alles haben im leben.
    aber z.b. auf eine sonja (fkkw), stehe ich total, und bitte sage keiner diese frau könnte er eineindeutig einem alter zuweisen.
    das einzige was sie ausstrahlt ist, sie sei alt genug.

    @easy

    ich will nicht glauben das kisza hier beschreibt er würde gern mit kindern, sondern eher er würde gern mit jungen frauen und ohne ihn zu kennen, wenn der respekt grundsätzlich stimmt, achtung nicht grundsätzlich ein fremdwort darstellt und hier nicht ein 150 kg monster meint ein 40 kg figürchen zerdrücken zu müssen, it is pay sex.
    um die gerchtigkeit in unserer welt kümmert sich weiterhin mutter theresa.

    so long

    hallo60
     
  8. Hase68

    Hase68 Präfect

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    Die Scweiz ist was für Frischfleischliebhaber .Nichts wie hin :)
    Hase68
     
  9. hallo60

    hallo60 Senator

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    oh, oh

    @hase68

    du hast nicht verstanden was ich als hoffentlich unseres im groben allgemeines verständniss gemeint habe.

    @easy

    jetzt kannst du meinetwegen schimpfen

    @wolfl

    schimpf nicht mit mir

    so long

    hallo60
     
  10. Easy Rider

    Easy Rider Der Hedonist

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    Nein, alter Griesgram, ich habe ganz offensichtlich keine Probleme! :D

    Wie Du siehst, hat mein Kommentar hier zu ein bisschen Leben und einer positiven Diskussion geführt, warum also nicht?! :pxyz
    (Hoffe, Dir hilft aber diesmal der Smiley! :) )

    Du hast absolut recht, hallo! :)

    Ich sehe das nicht anders, fragte mich allerdings nur, was schon wieder eine Altersdiskussion soll, auch wenn er, kisza, sich die Mühe gemacht hat, die entsprechenden Paragraphen zu zitieren. :rolleyes:

    Gruß, E.R. :cool:

    P.S. Ich sehe gerade das Karnickelposting und sage jetzt nichts mehr, außer, wenn es dazu führt, solche Leute auf den Plan zu rufen, dann war es mehr als kontraproduktiv! :(
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. Dezember 2005
  11. Wolfl

    Wolfl Lupus Sextilius

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    für mich hat Kisza ganz einfach nur mal die exakten rechtlichen Sätze aufgeführt. Mehr nicht. Und da finde ich nunmal eine bissige Bemerkung, ob er sonst keine Probleme hätte, völlig unangebracht.
    Die folgende Diskussion hätte sich auch ohne Deine personenbezogene Bissigkeit entwickelt.
    Und wenn diese Diskussion (Deiner Meinung nach) überflüssig ist, ist das ganze Forum inzw. überflüssig. Schliesslich haben wir schon zum xten Mal sämtl. Gesundheitsprobleme, Mädelsverteilungen und Puffpreise durchgekaut.

    Und Karnickel werden halt nie aussterben, dafür rammeln die zu viel. Aber lieber rammelnde Karnickel als völlig losgelöst über den Wolken...

    Gruss
    Wolfl
     
  12. Lustikus

    Lustikus Römer

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    Schweden

    Sorry, Du hast ja Probleme es nicht mit Minderjährigen machen zu dürfen.
    In Schweden gibt es ein Gesetz das Freierei gänzlich verbietet, was auch für Schweden im Ausland gilt. Also im Gegensatz zu Dir, der sich nur strafbar macht wenn Du im Ausland es mit ner minderjährigen Prostituierten machst, macht sich jeder Schwede strafbar, wenn er z.B. Hierzulande die Leistung von volljährigen Prostituierten in Anspruch nimmt.
    Und dabei habe ich doch in meinem Stammclub schon mehrmals Schweden kennengelernt. :eek: :rolleyes:

    Lustikus
     
  13. Wolfl

    Wolfl Lupus Sextilius

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    Lest doch mal langsam und denkt nicht zu viel da rein, und zieht vor allem keine voreiligen Schlüsse draus!
    Kisza will wirklich NICHT mit Minderjährigen und hat ganz sicher keine Probleme damit, nicht mit Minderjährigen zu dürfen.
    Er hat nur ganz einfach mal informativ die Legalitäten aufgezeigt und die entspr. Paragraphen zitiert. Mehr nicht!!!
    Bin ich denn ein notorischer Raser, wenn ich melde, das man auf der A61 zw. MA und Koblenz nur 130km/h fahren darf?
    Nicht schön, das die Schweden nirgends zu Prostis dürfen. Schön ist, das ich kein Schwede bin!

    Gruss
    Wolfl
     
  14. kisza

    kisza Optio

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    @Easy Rider:

    Du fragst Dich, frag doch einfach mich :groehl

    Ganz einfach, ich bin durch die Antworten auf pipemans Sakura-Bericht hier auf die website dieses Clubs in ZH gestossen und habe festgestellt, dass dort ganz offen 16 und 17-Jährige "angeboten" werden, eine davon mit Teddybärchen abgebildet - Zielpublikum klar. Sowas kannte ich bislang noch nicht, hat mich ins Grübeln gebracht.

    Überhaupt habe ich den Eindruck, dass gerade auch in CZ vermehrt sehr junge Mädels anschaffen und auch stark nachgefragt werden. Vor ein paar Wochen hatte ich ein Gespräch mit einem deutschen Betreiber in CZ, der 2 optisch verdammt "jugendliche" Mädels im Club rumlaufen hat, eine davon derart belegt, dass sie spätestens in weiteren 2 Monaten zur Ukrainischen Oberschicht gehören dürfte. 18 seien sie beide, meinte er, er habe ja ihre Pässe gesehen. Wenn man weiss, was ein "Pass" in der Ukraine kostet, hast Du bei den da eingetragenen Geburtsdaten dann aber nicht so richtig ein sicheres Gefühl, hatte er nach unserem Gespräch auch nicht mehr ...

    Da "Kinderschänder" derzeit eines der grossen öffentlichen Feindbilder darstellen, vor keinem deutschen Gericht Aussicht auf gnädige Behandlung und im Vollzug die Hölle auf Erden haben, sollte man meiner unmassgeblichen Meinung nach ganz präzis wissen, wo ausser der persönlichen die strafrechtliche Grenze liegt.

    Vor allem wenn man im Ausland unterwegs ist, wo eben andere "Sitten" herrschen können. Dabei muss man gar nicht nach Asien (mein persönlicher Albtraum, ich kann bei Asiatinnen das Alter zwischen 14 und 40 überhaupt nicht einschätzen) oder Schweden (da weiss man wenigstens, woran man ist) gehen: kein Tscheche braucht sich was dabei zu denken, Dir eine 15-Jährige auf den Bauch zu binden. Da im Deutsch-Tschechischen (und Deutsch-Polnischen) Grenzgebiet aber zunehmend gemeinsame Razzien mit der Deutschen Bundespolizei durchgeführt werden, besteht ein reales Risiko, das man(n) meiner Meinung nach auch dann kennen sollte, wenn man nicht pädophil veranlagt ist.

    Roma beispielsweise können auch verdammt schwer einzuschätzen sein und die halten staatliche Gesetze für ziemlich unmassgeblich. Nach deren eigenem Sippenkodex ist frau mit 12 Frau - und sieht nicht ganz selten auch danach aus. Ist mir erst neulich wieder eine in einem Club in As begegnet, die könnte 20 sein, aber auch nur 13. Für die Strafbarkeit reicht aber bedingter Vorsatz, billigend in Kauf nehmen. Keiner braucht daher auch nur versuchen sich damit herauszureden, die Kleine habe doch gesagt, sie sei xy alt und er habe doch gedacht, dass Kinder sowieso nicht in solchen Läden anschaffen dürften :rolleyes:

    Und sage keiner, kann mir nicht passieren, mich interessieren so junge Greteln nicht: nach so mancher feucht-fröhlichen Party in tschechischen Clubs hörst Du beim Frühstück von dem einen oder anderen nur noch "kann mir mal einer auf die Sprünge helfen, was gestern abend so gelaufen ist ..."

    Dies sollte daher keineswegs eine "Einladung" dazu sein, die Altersgrenzen auszutesten, sondern vielmehr eine Warnung: im - leider nicht unrealistischen - Falle der 12-Jährigen Roma ist definitiv keine Bewährung mehr drin und die Konsequenz schlicht katastrophal, darf sich jeder für sich mal kurz ausmalen :wuerg:

    compris?

    @Lionel:

    Alter und Reife korrelieren zwar regelmässig, aber eben nicht zwingend (Gott sei dank, sonst wär ich langsam überreif :D )

    Es gibt immer mal wieder Mädels, bei denen ich im Dämmerlicht eines Clubs und nach der Unterhaltung glatt auf Mitte 20 erkannt hätte - und dann sind sie grad mal 19 oder 20. Gerade in den GUS-Staaten werden die Mädels schneller "reif" als im deutschen Schulsystem und müssen das auch, bedenkt man die Lebensbedingungen in dortigen Städten. Und der Job hält auch nicht unbedingt "frisch" ...

    Grüsse von kisza
     
  15. Pharao

    Pharao Zenturio

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    Die Diskussion um die Altersgrenzen ist doch immer wieder witzig.

    Habe in meinem Leben schon eine Reihe von 13- bis 16-jährigen Mädels gesehen, die sich durch ihre Geisteshaltung, ihr Auftreten und ihre Handlungen deutlicher als "alte Hure" positioniert haben, als so manches Mädel im Puff.
    Ob es dabei um 50€ oder um einen Platz auf dem Beifahrersitz eines Nobel-Hobels, wertvolle Geschenke oder einen scheinbar besseren "sozialen Status" geht erscheint mir zweitrangig.
    Andererseits erlebt man auch in FKK-Clubs immer wieder Mädels über 21, welche für diesen Beruf definitiv zu naiv sind.

    Da sich "sittliche Reife" nicht vernünftig messen lässt schreibt man in Gesetzen einfach das leichter zu ermittelnde Alter fest. Punkt!

    Dass in zwei benachbarten Ländern der Grenzwert für Prostituierte unterschiedlich ist, das ist sicherlich komisch. Dem "Boten" fragwürdige Absichten zu unterstellen erscheint mir albern.
    Wissen, woran man konkret sein kann und was Einen u.U. erwarten könnte erscheint mir wichtiger...

    Wenn ein Puffgänger (nur weil er mit jüngeren Frauen nichts anfangen kann) dann noch versucht, sowas wie eine höhere Moral zitieren zu müssen, dann wird es in meinen Augen lächerlich...

    Würde wahrscheinlich auch keiner der Liebhaber "reiferer Damen" witzig finden, wenn man ihm einen Ödipus-Komplex oder Nekrophilie unterstellt :pxyz

    Ein anderer Spruch ist mir allerdings aufgestoßen (auch wenn er mit der Altersgrenze weniger zu tun hat, sondern eher zu einem anderen, leidlich diskutierten Thema passt):
    Und wovon träumst Du Nachts?

    Die Tatsache, dass der neue (bzw. exhumierte) Innendiktator seine Angriffe auf elementare Bürgerrechte auf der Zunge kauend und mit Fistelstimme aus der Opfer-Position heraus etwas dezenter, aber dafür umso wirkungsvoller platziert...
    ...naja, passt eigentlich viel besser in's allgemeine Verständnis vom "freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen"...
    Die machen was sie wollen, Hauptsache unauffällig :greensmil

    So wie die Anzeichen z.Z. stehen ist in Dt. eher mit einer Verschlechterung der Rechtslage von Freiern zu rechnen. Der Trend geht immer weiter dahin, dass man (weil man bei den Ursachen machtlos bis mitwirkend ist) versucht, die Risiken und Nebenwirkungen zu bekämpfen...

    Man denke einfach mal kurz darüber nach, wie sich die rechtliche Situation für einen Freier entwickeln kann, wenn (bei aktuell geltender Gesetzeslage) bereits bei einem "naheliegenden Verdacht" der Zuhälterei oder des Menschenhandels eine "Mitwirkung" bzw. "wissentliche Ausnutzung einer Zwangslage" unterstellt und eine Beweislast-Umkehr angenommen wird.

    Der von kisza zitierte Link funktioniert leider nicht, deshalb hier mal eine Anleitung, wie man dort an einen "gut begründeten Fall" rankommt:

    Man wähle die Internet-Seite
    Carl Heymanns Verlag - BGH Edition, gebe unter
    Aktenzeichen: 2 StR 474/03 ein und wähle als
    Filter ... Datenbanken BGH-DAT Strafsachen

    Auszüge:
    Menschenhandel (§ 180b Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB):
    ...es reicht, daß der Täter auf die Person einwirkt, um sie zur Aufnahme bzw. zur Fortsetzung der Prostitution zu bringen...

    Dafür hat im zitierten Falle bereits ein Telefonat (nicht festgestellten Inhalts) bzw. eine persönliches "Werbegespräch" (nicht festgestellten Inhalts) bzw. die Auffiorderung, nach dem Heimt-Urlaub zurückzukommen, ausgereicht.

    schwerer Menschenhandel (§ 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB):
    Die Person ist mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List zur Aufnahme bzw. Fortsetzung der Prostitution bestimmt oder mit List angeworben worden.
    ...Ausnutzung einer "auslandsspezifischen" hilflosen Lage...
    Hilflosigkeit im Sinne des Menschenhandels liegt vor, wenn das Opfer in der konkreten Lage und nach seinen persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage ist, sich dem Ansinnen der Prostitutionsausübung aus eigener Kraft zu entziehen. Von einer "auslandsspezifischen Hilflosigkeit" ist auszugehen, wenn das Opfer der deutschen Sprache nicht mächtig ist, über keine Barmittel verfügt und bezüglich Unterkunft und Verpflegung auf den Täter angewiesen ist


    Im zitierten Fall ging es ausschließlich um die Verurteilung eines Haupttäters.
    Würde man bei der "Bekämpfung der Zwangsprostitution" einen Schritt weiter gehen und dem Freier (wie an anderer Stelle angedeutet) eine Mitwirkung bzw. wissentliche Ausnutzung der Zwangslage unterstellen, dann würde es wesentlich kritischer...

    Heisst letzten Endes:
    Man trifft Dich in einem FKK-Club bei dem "Versuch eines Gespräches" auf der Couch mit einer Ausländerin (ihre Hand bereits unaufgefordert unter Deinem Handtuch), welche nur englisch spricht, keine Knete in der Tasche hat und im Hause übernachtet...
    Sie gibt bei einer Gegenüberstellung an, dass sie Dir DAS erzählt hat...

    Dabei wird plötzlich völlig belanglos, ob der "Täter" überhaupt erwischt wird, ob die "Tat" von einer Person oder "mit List" eingefädelt durch den "Freund" oder eine "Kollegin" organisiert wurde.

    Dir waren "naheliegende Verdachtsmomente" des Tatbestandes "schwerer Menschenhandel" bekannt und Dir wird unterstellt, Diese ausgenutzt zu haben, denn schließlich hat sie den kleinen Lümmel schon in der Hand gehabt...

    Und schwupp - ists Schluß mit "freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen".

    Selbst wenn es letzten Endes aus Mangel an Beweisen nicht zu einer Verurteilung kommt ... der Prozess allein ist Strafe genug für Einen, der hierzulande noch ein "bürgerliches Leben" führen muss, um u.A. diesen Spaß zu finanzieren...

    PS: Kann mal einer der Moderatoren bitte den verwurschtelten Link aus Kiszas erstem Posting rausnehmen oder korrigieren?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21. Dezember 2005
  16. kisza

    kisza Optio

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    Hmm, da heute auch bundesgerichtshof.de nicht mag:

    http://juris.bundesgerichtshof.de/c...&Seite=5&nr=29061&pos=153&anz=332&Blank=1.pdf

    müsste eigentlich immer funktionieren.

    Ansonsten: Schily war weit gefährlicher als Schäuble, denn Schily konnte keiner bremsen, insbesondere Madame Zypries nicht. Schäuble dagegen hat das BMJus voll am Bein hängen und die Polizeistaatlerfraktion innerhalb der SPD ist weitgehend abgetreten.

    Aber warten wir's mal ab, wie die Dinge sich entwickeln ...

    Grüsse von kisza
     
  17. Pharao

    Pharao Zenturio

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    OK, der Link funzt.

    Hatte den alten Link aus dem ersten Beitrag nur moniert, weil er die Seitenbreite überschreitet und damit den Text-Umbruch in der Forums-Anzeige irgendwie verpfuscht.

    Den Inhalt hatte ich schon vorher gefunden.

    Verstehe allerdings immernoch nicht ganz, was im Zusammenhang mit diesem Urteil Deine Anspielung "in welchem Alter Mädels aus dem Osten in Clubs in Deutschland kommen" soll.

    Es werden ausschließlich Angaben von 18 - 21 Jahren gemacht. Das mag für die strafrechtliche Bewertung des Menschenhändlers von Bedeutung sein, aber die "Altergrenze für Prostituierte" in Dt. war stets erreicht.
    Kritischer sind da die von Dir genannten Beispiele aus der Schweiz und Tschechien.
    Wobei nach deutschen Recht (wenn ich es richtig verstanden habe) auch die in der Schweiz tätige 16-jährige Prostituierte nicht mehr minderjährig ist, d.h. da greift auch die Verfolgung des Freiers im Ausland nicht.
    Sie dürfte eben nur nicht in Dt. als Prostituierte arbeiten.
    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hätte ich mich auch in Dt. nicht strafbar gemacht, wenn mir unwissentlich eine 17-jährige Prostituierte unter Vorspiegelung eines falschen Alters unterkommt (z.B. in einem FKK-Club, wo man davon ausgehen kann, dass der Betreiber eine Alterskontrolle vornimmt).

    Bei den 12-15-jährigen sieht das natürlich ganz anders aus.

    PS für die Moral-Apostel: Es geht ausschließlich um die Klärung der Rechtslage, nicht um die Absicherung für eine geplante Lust-Reise!
     
  18. kisza

    kisza Optio

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    Du hast schon recht, zum Zeitpunkt der dort abgeurteilten Taten waren 3 der Mädels grad 18, wobei Nr. 1 aber schon eine "Vorgeschichte" in D und NL hatte. Nur: zur Tatzeit (2000) galten die Liberalisierungen des ProstitutionsG (in Kraft seit 01.01.2002) noch gar nicht. Damals galt noch § 180 b StGB alter Fassung, wonach mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft wurde, wer auf eine Person unter 21 Jahren einwirkte, um sie zur Prostitution zu bestimmen.

    Ich finde die Entscheidung generell instruktiv dazu, "wie und in welchem Alter" teilweise Prostituierte auch in Deutschland rekrutiert und "gehalten" werden. Das ist Otto-Normalfreier glaube ich so nicht unbedingt präsent, mancher mag auch meinen, sowas sei meist "Presseerfindung" oder sowas gäbe es "nur im Ausland".

    Unabhängig von der Frage, was im einzelnen hier jeweils wann strafbar war: für mich ist die überwiegende Mehrzahl auch der 18-Jährigen entschieden zu jung für diese Karriereform.

    Ansonsten siehst Du das schon richtig.

    Grüsse von kisza
     
  19. Fkk-Fan

    Fkk-Fan Hofberichterstatter

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    Schweden

    Oje, solche Moral ist doch wieder nur Theorie und dann Doppelmoral ... glaubt doch wohl keiner, daß schwedische Männer anders sind als alle anderen in der Welt ....

    Ich kann mich erinnern (ist allerdings schon ewig her), daß ich in Schweden (Göteborg) auf der Straße Prostituierte gesehen und eindeutig erkannt habe. Habe aus Neugier damals nach Service und Preis gefragt, aber das Verhältnis stimmte nicht. Hätte ich da auch Ärger kriegen können?
     
  20. Novize

    Novize SchokoTiger

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    Prostitution ist auch in Deutschland ab 16 erlaubt. Ebenso die Annahme sexueller Dienstleistungen von 16-jährigen.

    Verboten ist "lediglich" die Vermittlung von minderjährigen Prostituierten bzw. Werbung für diese zu machen.
     

Sextreffen-sofort

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