Gutschein für FKK-World: Vorsicht!

Dieses Thema im Forum "Süden" wurde erstellt von Lurker, 8. August 2006.

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  1. Lurker

    Lurker Legionär

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    Seit einiger Zeit kann man auf der World-Homepage einen 5 €-Gutschein finden:
    wenn man ihn denn ausdruckt und beim Eintritt vorlegt, reduziert sich der Obulus um 5 €.
    Gestern wurde mir nun gesagt, nein der da ist nicht gültig, seit 1.8.06 gebe es einen neuen Gutschein. Zum Beweis wurde mir ein entsprechender Ausdruck gezeigt. Außerdem stände das so auch im Web zu lesen.
    Auf meinen Hinweis, das auf dem bisherigem Gutschein keine zeitliche Begrenzung vermerkt ist und ich dieses Verfahren doch eigenartig fände (mein Ausdruck wurde vor dem 1.8.06 gemacht),
    antwortete man nur mit Achselzucken!:flaming:

    Fazit: Es geht hier nur um 5€, aber von dem propagierten "Der Kunde ist König"
    hat sich die "World" hier meilemweit entfernt! :dead:
     
  2. sirgreg

    sirgreg Legionär

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    So ein Verhalten finde ich in der Tat auch kleinlich! :flaming:
    Das hat so ein Club doch gar nicht nötig! Ein bisschen mehr Kundenservice und Freundlichkeit wäre gut, alles andere schadet doch nur dem Ruf eines Top-Clubs.
     
  3. Easy Rider

    Easy Rider Der Hedonist

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    Warum wird hier eigentlich rumgemosert? :conf:

    Wenn der Club schon so kulant ist, übers Web einen gewissen Discount auf den Eintritt anzubieten, sollte es nicht zuviel verlangt sein, sich diesen Gutschein zeitnah zum geplanten Besuch auszudrucken.

    Auf dem aktuellen Voucher steht ganz eindeutig: Gültig ab 1. AUG 2006.

    Da die aktuellen Ausdrucke mit dem Zusatz:
    ...versehen wurden, war das eine offensichtlich notwendige Maßnahme gegen ganz besondere Laumänner... :rolleyes:

    Wo ist also das Problem? :confused2

    Gruß, E.R.
     
  4. Feldstecher

    Feldstecher Gernekuschelus

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    das dürfte das problem gewesen sein Easy.
     
  5. Lurker

    Lurker Legionär

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    Erkannt

    Feldstecher hat recht, die Angabe der Laufzeit fehlte.was nützt die auf dem Nachfolger?

    Easy, lesen kommt vor mosern!:2up:
     
  6. Easy Rider

    Easy Rider Der Hedonist

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    @ Lurker:

    Fragt sich nur, wer hier mosert und wird dann noch in Form von Smiles unverschämt wird... :rolleyes:
     
  7. Sir Thomas

    Sir Thomas Lordkanzler des Römerforums Praetor Maximus

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    Nicht ganz so einfach...

    Das Problem hat meines Erachtens seine zwei Seiten:

    An dem Gutschein musste offensichtlich wegen Missverständnissen bei der „3 für 2" Ermäßigung“ etwas geändert werden. Ansonsten hat sich an dem System und auch dem Gutschein ja kaum etwas geändert. Vom FKKW hätte ich erwartet, dass eine zeitlich begrenzte aber angemessene Übergangsregelung zum Auslauf der alten Gutscheine festgelegt wird, damit möglichst wenige Kunden am Tresen enttäuscht dastehen. Formal ist aber gegen die Änderung nichts einzuwenden da eine unendliche Geltungsdauer des Gutscheins ja auch nirgends festgelegt wurde und dieser direkt mit dem Besuch der Homepage verknüpft ist. Hier kann man nämlich auch vom Kunden erwarten, dass er sich über etwaige Änderungen von Zeit zu Zeit informiert.

    Gruß von Sir Thomas
     
  8. Jones

    Jones Volkstribun

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    Sorry ST .. so nicht ! Von einem (potenziellen) Kunden kannst Du überhaupt nix erwarten. Es geht nur umgekehrt. Der Kunde hat das Geld ... und der Dienstleister will es haben ... also muss der Dienstleister sehen, wie er es bekommt ... ergo sollte der Dienstleister möglichst informierter sein als der Kunde ... und wenn nicht (oder wenn beide nicht ) :) ... dann sollte der Dienstleister möglichst kulant sein ... wenn nämlich nicht, dann ... :rolleyes:

    Grüße
    Jones
     
  9. Sir Thomas

    Sir Thomas Lordkanzler des Römerforums Praetor Maximus

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    Eine andere Form der Darstellung

    @Jones:

    Ganz so einfach kann es sich aber auch der Kunde nicht machen. Die Kulanz wäre mit der von mir angeführten Übergangsregelung ausreichend gewährleistet worden aber irgendwann muss auch der Kunde mit Veränderungen ganz einfach rechnen.

    Daher mal losgelöst vom obigen konkreten Fall:
    Es kann nicht angehen, dass man sich mal irgendwann einen Gutschein ausdruckt, sich diesen in eine Schublade legt und nach Monaten dann vor dem Tresen steht und sich dann wundert, dass sich Konditionen geändert haben. Ich bleibe daher bei meiner Auffassung auch einer gewissen Kulanz des Kunden gegenüber dem Dienstleister. Solche Situationen hast Du überall: Wenn Dein Einzelhändler die Sonderkonditionen für Schokolade auslaufen lässt, dann kannst Du die Situation zwar neu bewerten und ggf. Deine Schokolade woanders kaufen, die Preisanhebung an sich ist aber ein normales Geschäftsgebaren.

    Und wieder zu dem konkreten Fall und um es noch etwas anders darzustellen:
    Hier fehlte – wie schon geschrieben - die Übergangsregelung und daher ist die Beschwerde von Lurker für mich zwar absolut nachvollziehbar, die Veränderung selbst ist aber nicht zu kritisieren.

    Gruß von Sir Thomas
     
  10. ajax69

    ajax69 Volkstribun

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    ..genauso läuft es aber bei manchen und z.Bsp. auch bei mir.:pxyz Da ich keine Popup-Fensterchen mag, bin ich nur sehr sehr selten auf den HP`s der Clubs.
    Es muß ja nicht unbedingt nach Monaten sein - den Gutschein kann ich ja auch kurz vor dem 1.8. ausgedruckt haben. Ich jedenfalls gehe völlig konform mit Jones. Und bei einem Wert von nichtmal 10 % des Eintrittsgeldes finde ich das Verhalten des Clubs (der Empfangsdame) fast peinlich kleinlich. So sollte man seine Kunden wirklich nicht vergraulen!:rolleyes:

    ajax69
     
  11. Sir Thomas

    Sir Thomas Lordkanzler des Römerforums Praetor Maximus

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    Soweit auseinander liegen wir da ja auch offenbar nicht - der Rest ist halt Ansichtssache :cool:

    Gruß von Sir Thomas
     
  12. beobachter

    beobachter Präfect

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    Streng genommen

    bzw. rechtlich verhält es sich allerdings wie folgt:
    Ein Gutschein ist Inhaberzeichen im Sinne von § 807 BGB. Steht auf dem Gutschein nichts, ist er also unbefristet, beträgt die Vorlagezeit mindestens drei Jahre und damit die Zeit, in der gesetzlich geregelt ein Recht verjährt. Die hier genannte Übergangsfrist müsste also streng genommen drei Jahre gehen!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. August 2006
  13. TITus

    TITus Volkstribun

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    Danke

    endlich mal einer der nach dem ganzen blabla den richtigen Hintergrund erfasst hat.
    (und wer zahlt mir jetzt die 1000 Blatt Papier für die alten Ausdrucke? :D)

    Gutscheine u.ä. sind darüberhinaus auch in der Wettbewerbsverordnung erfasst (in der z.B. auch festgelegt ist, dass gekaufte Gutscheine, sog. Geschenkgutscheine, auch trotz aufgedrucktem Zeitlimit nie auslaufen solange es den Inhaber gibt).

    Ich kann mich zwar nicht beschweren, denn mein Gutschein wurde noch am 5.8. eingelöst - ohne Hinweis auf den Neuen - und selbst bei der 3für2 wurde er ohne Zögern angenommen (eigentlich nur ein Test, denn eine entsprechende Ausnahme stand ja auf dem alten nicht drauf), ja sogar überbewertet ( 130,-/3 - 5 = 39,- statt [130,- - 2*5] / 3 = 40,-), also von fehlender Kulanz keine Spur, was mich aber ärgert, ist, dass hier Einsicht und Kulanz der Gäste gefordert wird:

    jedem kleinen Einzelhändler würden die Kunden die Hölle heiß machen, aber bei den "Großunternehmen" (zumindest Umsatzmäßig, und dementsprechend sollte das wirtschaftliche KnowHow sein) Fkk-Clubs wird Nachsicht bei den Kunden gefordert und das bei Fehlern die dem "Kleinsten" auffallen müßten.

    Irgendwie scheinen diese Bordellbetriebe jenseits von Verordnungen (ich denke da blos an Lebensmittel- bzw. Brandschutzverordnung - aber vielleicht sind die Hessen da etwas lascher?) und Gesetzen zu agieren, und das obwohl manche von der Größe her sogar schon unter die Versammlungsstättenverordnung fallen würden.
    Allein die Superlativen in den Werbetexten würden im normalen Markt eine Flut von Abmahnungen auslösen, aber hier gilt wahrscheinlich das Gesetz der Krähen mit den ausgehackten Augen.
     
  14. Wolfl

    Wolfl Lupus Sextilius

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    Titus, nu bitte nich von nem 5 (fünf) Euro Gutschein auf Lebensmittel-, Brandschutzverordnungen und Werberecht kommen :(
    Kannst Du Verstösse gegen obige Verordnungen nachweisen? Dann erstatte Anzeige, aber unterstelle nicht hier.
    Und Werbung? Haste mal nachgekuckt, wieviel Kilometer weisse Wäsche der Weisse Riese wirklich weisser wäscht als alle anderen? Oder ob ein Audi Quattro ne Skisprungschanze schafft? Oder ein Opel Vectra problemlos brechende Eisschollen bewältigt? Meinen bekommste allerdings nicht für den Test!
    Kulanz ist immer auch von der gerade diensthabenden Thekenkraft und auch deren Laune abhängig, in absolut jedem Geschäft! Siehste ja auch bei Dir, Dein Gutschein wurde doch angenommen, Lurkers nicht. Aber mal nachgeforscht, wieviele Geizkrägen bis zu Lurker an der Theke genervt haben mit den verschiedensten Ansinnen?
    Ich hab mal live mitbekommen, als ein Gast zu ner Party die Biergutscheine nicht wollte, dann nachfragte, ob er die drei Bier auf Gutschein mit nach Hause nehmen könne, was nicht ging, da ja kein Flaschenbier. Nach weiteren fünf Minuten dussligem Gelaber kam er dann noch auf die Idee, das man ihm doch die drei gesparten Bier auf seinen Eintritt anrechnen könne. Bei all dem Theater, plus inzw. einigen wartenden neuen Gästen blieb das Mädel an der Theke noch ruhig.
    Aber stell Dir dann mal vor, wenn danach Du kommst mit so nem Gutscheinproblem. Irgendwann ist dann Ende mit Geduld. Dazu könnts ja auch schon reichen, wenn nur ein paar Gutscheine hintereinander mit dieser Diskussion an der Theke kämen.
    Und bitte nicht vergessen, ihr diskutiert hier um fünf Euro. Mal nachgerechnet, was ihr an Sprit/ Fahrtkosten für nen Clubbesuch ausgebt plus die Ausgaben IM Club? Da ist doch ein Hunni Minimum?

    Versteht mich bitte nicht ganz falsch. Ich hätte als Theke auch gesagt, pfeif auf den Fünfer und lass ihn rein, aber wenn die Diensthabende halt anderst drauf is, nuja, what shells :( Wäre für mich jedenfalls kein Grund, so ne Diskussion hier loszulassen.

    Gruss
    Wolfl
     
  15. TITus

    TITus Volkstribun

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    mir gings ja nie um den Gutschein oder die 5,- als solches, sondern um den Umkehrschluß:
    "wenn der Veranstalter Fehler macht muß/kann der Kunde kulant sein"
    und Fakt ist nun mal, dass der alte Gutschein ohne jegliche Einschränkungen angeboten wurde, und damit eigentlich immer noch gilt.
    Der geringe Wert macht einen Streit an der Kasse natürlich nahezu überflüssig, aber im Rahmen dieser Diskussion stellt sich dann halt die Frage wer diese Kleinigkeit leichter verschmerzen kann/müßte.

    (Daß die Arbeiterinnen nur ihre Anweisungen haben versteht sich von selbst, und das ist ja das eigentliche Problem: wenn die "Entscheidungsträger" so manche ihrer Entscheidungen selbst an den Mann bringen müßten würden sie oft schnell anders denken)
     
  16. Sir Thomas

    Sir Thomas Lordkanzler des Römerforums Praetor Maximus

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    Falsch!

    @TITus

    Meine Aussage (über die Du Dich hier so echauffierst) ist im Übrigen schon etwas anders: Ein Kunde kann sich nicht unendlich lange auf einen Status Quo verlassen und sollte ggf. auch dem Veranstalter nach einer angemessenen Übergangsfrist solche Änderungen zugestehen. Und das ist ganz unabhängig von etwaigen juristischen Klauseln und der Größe eines Geschäftsbetriebs.

    Gruß von Sir Thomas - dessen Schlußwort dies zu diesem Beitrag war!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. August 2006
  17. Laumann

    Laumann Volkstribun

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    Da es ja kein individuell ausgegebener Gutschein ist, sondern ein im Internet verfügbarer (wobei man eher darüber streiten könnte, ob die Jugendschutzbestimmugnen eingehalten werden, denn es könnte auch ein 14 jähriger die Einlösung verlangen), also vergleichbar mit einer Postwurfsendung oder einem Flugblatt,
    ist meines Erachtens das Verfalldatum, wenn auch nicht explizit aufgedruckt, damit gegeben, daß ein neuer, aktualisierter Gutschein eingestellt ist, vor allem da es ja jedem freigestanden hätte, den neuen Gutschein zu nutzen.

    Im Übrigen denke ich, wenn man schon so fest auf Prinzipien besteht, hätte man dann konsequenterweise das FKKW nicht besuchen dürfen.

    Vielleicht sollten die Clubs auch Rabattmarken ausgeben mit 'nem Sammelheft. Oder so Bilderchen wie die Fußball-Bilder. Nach 50 Besuchen hat man ein Freifick.
    oder so
     
  18. TITus

    TITus Volkstribun

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    Homepage:
    na aber wenn dann doch bitte die Mädels :D


    und nochmal zur Erklärung:
    mir ging es nicht um den Gutschein oder um die World, sondern das Gebahren dieser Großbetriebe manches Kleingeld zu sparen und damit eigentlich ihre Kunde vor den Kopf zu stoßen.
    Um einmal von dem Gutschein wegzukommen ein weiteres "nettes" Beispiel:´
    SO -Palace: lt Werbung und HP -> Glückrad (die Möglichkeit für einen freien Eintritt, also 65,- ist ja nicht zu Verachten)
    aber
    ohne jeglichen Hinweis in irgendeiner Form: nicht wenn Messe ist
    woher soll bitte der dumme Bayer wissen wann in Frankfurt Messe ist? :D
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. August 2006
  19. Meindorfer

    Meindorfer Senator

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    Was ist denn eigentlich der Zweck von allen Gutscheinaktionen ?
    Kunden zu gewinnen, genau !

    Und dann kommt tatsächlich ein Kunde mit einem Gutschein und man verärgert ihn mit kleinlichem Verhalten.
    Zweck der Gutscheinaktion erfüllt ?

    ( )Ja
    ( )Nein

    Es geht gar nicht um 5€ oder Gültigkeiten, sondern um Dummheit!


    Meindorfer
     
  20. Laumann

    Laumann Volkstribun

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    irgendwo ist immer Messe ;)
     
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