On-Topic ProstSchG in Hessen vorläufig nicht gültig ?

Dieses Thema im Forum "On-Topic - Sachen ohne direkten Clubbezug" wurde erstellt von hacky, 1. Juli 2017.

  1. hacky

    hacky Optio

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    um 15:00 auf Radio-Sender HR3:

    ProstSchG hat vorläufig in Hessen keine Gültigkeit !
    Grund: Es gibt keine Behörde die dafür zuständig ist.

    In den Nachrichten um 16:00 habe ich diese Meldung nicht mehr gehört
     
  2. Barney

    Barney Römer

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    Richtig um 15 Uhr im Auto auch gehört, die Beamten wissen noch nicht wer verantwortlich Ist(Amt). Wahrscheinlich kloppen sie sich noch drum, wer in die Club fahren darf, natürlich dienstlich,;-)
     
  3. Octavian

    Octavian Volkstribun

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    Ja und dann? Die CDL bekommt ja keine Strafe, nur der Freier.
     
  4. Toro

    Toro Gesperrt

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  5. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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    Nicht nur Hessen hat ein Problem mit der Durchführung. Eine Anfrage der Linken im Stadtparlament von Trier (Rheinland Pfalz) hat bei der Stadtverwaltung zu ähnlicher Ratlosigkeit geführt (ich suche gerade das Youtube Video von der Sitzung...).

    So einfach außer Kraft setzen kann Hessen aber ein Gesetz wohl nicht. Ich denke mal, Bestimmungen die bundesweit gelten, z.b. der Kondomzwang, sind nun mal seit heute in Kraft. Ob die allerdings von der Polizei aktiv durchgesetzt werden, ist eine andere Sache. Wie gesagt, Verstoß gegen den KZ ist eine Ordnungswidrigkeit und die müssen nicht verfolgt werden.

    Was man halt verwaltungstechnisch ausbremsen kann, ist die Beratungspflicht und der Hurenschein. Keine Ahnung wie da die Rechtslage ist, wenn ein Bundesland sich einfach nicht auf einen Erlass zur Ausführung einigen kann oder dafür keine Geld zur Verfügung stellt. Dann delegiert man das an die Gemeinden und dann geht da das Spiel weiter. Passiven Widerstand nennt man sowas wohl. Die Länder und Gemeinden sind ja unabhängig von der Haltung zur Prostitution an sich, oft aus rein finanziellen und organisatorischen Gründen dagegen, weil das einfach ein Riesenaufwand ist. Weiß nicht, wie der Bund dann da vorgehen wird. Im Zweifelsfall klagen vor Verwaltungsgerichten... und das dauert bekanntlich eine Weile.

    Viele anderen Regelungen sind nach dem Gesetz ausdrücklich den Ländern und Gemeinden überlassen. Die sollen ja die Geschäftsmodelle der einzelnen Etablissements beurteilen. Kann vorteilhaft für alle sein, wenn damit der Burgfrieden mit Politik, Bevölkerung und Betreibern gesichert ist. Gegen den Widerstand aus der Bevölkerung hat es so ein Bordell ja nicht leicht. Aber auch diese Vorgaben müssen erst einmal ausgearbeitet werden.

    Richtig außer Kraft setzen kann das Gesetz wohl nur das BVerfG. Die geben ja bei Klagen oft in einer Art einstweiliger Verfügung schon mal ein Signal in welche Tendenz die Entscheidung wohl gehen wird. Wenn die Bedenken gegen das Gesetz äußern, dann wird es wahrscheinlich vor einer endgültigen Entscheidung auch nicht durchgesetzt. Ich denke mal, in 2-3 Monaten werden wir da was von den Richtern hören. Wie das ganze dann nach der Wahl politisch weitergeht, ist sicher auch spannend.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juli 2017
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  6. hacky

    hacky Optio

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    Dieses verlinkte Schreiben habe ich auch gelesen.
    Aber was steht dann da nun eigentlich drin - werde ich nicht schlau - rin in die Kartuffeln - raus aus den Kartuffeln - oder was soll das ganze
    Aber das ist ja eine DurchwahlNr drauf, da kann man ja mal fragen :)

    Interessant auch das es die Radio-Meldung nur ein einziges Mal gegeben hat.
    Da gab es bestimmt zwischen 15 und 16 Uhr einen Anruf beim Sender ...
     
  7. Toro

    Toro Gesperrt

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    Richtig, rein-raus-rein ??? das Gesetz wird zu Ausführung nach unten delegiert, und wenn es wird Kosten verursachen.....

    Gut möglich das der Sender ein Anruf erhielt, das kommt bei freier Presse,Medien öfters vor.....
     
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