On-Topic Geplante ProstG: Stand der Dinge

Dieses Thema im Forum "On-Topic - Sachen ohne direkten Clubbezug" wurde erstellt von Mat the Rat, 11. April 2015.

  1. Meindorfer

    Meindorfer Senator

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    Entlarvend fand ich auch das Interview mit SPD Justizminister Maas vor ein paar Wochen in den Tagesthemen.
    Er wurde gefragt, ob man die Prostitution nocht gleich verbieten sollte.

    Seine Antwort sinngemäß: "Das würde nichts nützen und nur dazu führen, daß die Prostitution dann in die Illegalität abwandern würde".

    Wohlgemerkt: er hat nicht gesagt "Warum verbieten ? Das ist ein normales Gewerbe und wir wollen nur kriminelle Auswüchse bekämpfen".

    Im Grunde hat er seine Gesinnung entlarvt: wir wollen mittelfristig die generelle Freierbestrafung wie in Schweden und Frankreich indem wir Prostitution generall als nur unter Zwang ausgeübt definieren.


    Meindorfer
     
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  2. genervt

    genervt Volkstribun

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  3. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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    Entlarvend war auch die Aussage eines bayrischen Polizeibeamten in einer Talkshow zur Prostitution. Auf die Frage, was er denn von einem generellen Verbot halte, antwortete er beschwichtigend: "Noja,... jetzt reglementieren wir erst einmal...".

    Das kann man als unverhohlene Ankündigung der nächsten Verschärfung ansehen. Im süddeutschen heißt das aber auch sowas wie "abwarten ob es was bringt" oder mit den Worten des Kaisers "Schaun mer mal". So schätze ich auch Maas ein.

    Soll heißen: wenn die Beschwichtiger hier recht behalten und das ProstSchG nicht wirklich was ändert, dann wird sich wirklich was ändern. Dann ist ein Verbot längerfristig kaum noch zu verhindern. Deswegen rate ich auch dringend ab, sich über Dinge wie Kondomezwang lustig zu machen. Der Schuss geht nach hinten los. Das Gesetz jetzt ist nicht mehr zu verhindern. Jetzt müssen wir alles tun, damit es seinen Zweck, dem Schutz der Prostituierten, auch tatsächlich erfüllt.

    Dass man Freiern mit solchen Aktionen auf ihre Verantwortung im Umgang mit den Frauen hinweist, halte ich durchaus für richtig. Manchen ist leider nicht klar, dass sie da Menschen vor/unter sich haben und keine "Fickschnitzel". Nur leider steckt hinter der Kampagne auch Sabine Constabel. Im Dreigestirn Schwarzer-Ackermann-Constabel ist sie eine der entschiedensten Verfechterinnen der Schwedenlösung.

    Link removed

    Welche persönlichen Erfahrungen mit Ausstiegsberatung/-hilfe meinst du denn, und was schlägst du vor um aussteigewilligen Pros wirklich zu helfen und gleichzeitig die Front der Schwedenbefürworter zu bremsen?
     
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  4. Wolfl

    Wolfl Lupus Sextilius

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    zu Stuttgart

    Ist doch ein Witz! Sowohl ZP wie auch Minderjährige im Puff sind illegal! Warum geht man da nicht direkt vor, statt einer Plakataktion?


    die versucht, zu beraten. Allerdings möchte keine DL deren Beratung.

    Diese ganze Aktion ist reine Meinungsmanipulation im Vorlauf des neuen Prost(unterdrückungs)gesetzes, zum "Schutze" aller Prostituierten

    vG
    Wolfl
     
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  5. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Update

    Der Bundestags-Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Gesetzesentwurf gebilligt.

    Die Änderungen beziehen sich vermutlich nur auf unbedeutenden Kleinigkeiten.

    http://www.bundestag.de/presse/hib/201607/-/434594



    Ergänzende Informationen: http://www.bundestag.de/presse/hib/201606/-/426558

    Für diese Frauen (aus Südosteuropa) sei Stigmatisierung überhaupt kein Problem, da ihre Existenz von der Öffentlichkeit überhaupt nicht wahrgenommen werde. (...) Sie verwiesen auf die hohen körperlichen und seelischen Gefährdungen der Sexarbeiterinnen. Prostitution sei "eine organisierte Form des Seelenmordes" und "der Erniedrigung" (...) (Gefordert wird) ein gänzliches Verbot der Prostitution für Schwangere aus. Schwangere Prostituierte würden im Internet "regelrecht versteigert".
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Juli 2016
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  6. verweser

    verweser Volkstribun

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    Zitiert aus
    http://www.bundestag.de/presse/hib/201607/-/434594


    Grünes
    Licht für Prostituiertenschutzgesetz


    Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss - 06.07.2016


    Berlin: (hib/AW) Der Familienausschuss hat das von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegte Prostituiertenschutzgesetz (18/8556) gebilligt. Der Ausschuss verabschiedete den Gesetzentwurf am Dienstagabend in leicht geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen.


    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808556.pdf


    Vor allem die Auflagen für Prostituierte stoßen bei Linken und Grünen auf Ablehnung. Die Koalition setze mehr auf die Kontrolle als auf den Schutz der Prostituierten, kritisierten die Grünen in der Ausschusssitzung.

    Zwei Anträge von Linken (18/7236) und Grünen (18/7243) lehnte der Ausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen jedoch ab.

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/072/1807236.pdf


    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/072/1807243.pdf
     
  7. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Der Bundestag hat heute die leicht geänderte Ausschussfassung beschlossen.

    Prostituierte in Deutschland müssen sich damit künftig alle zwei Jahre bei den Kommunen anmelden und jedes Jahr eine Gesundheitsberatung absolvieren. Die Regelung sieht weiterhin die Einführung einer Erlaubnispflicht für die Betreiber von Bordellen und anderen Prostitutionsstätten sowie eine Kondompflicht vor.

    http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw27-de-prostitutionsgewerbe/434790
    Da die Regierung hier keine Zustimmungspflicht des Bundestages sieht, bleibt diesem nun nur die Möglichkeit den Vermittlungsausschuss anzurufen.

    Da allerdings der Bundesrat selbst diesen Punkt bereits gegenüber der Regierung moniert hat, hängt die finale Entscheidung, ob das Gesetz auch ohne Zustimmung des Bundesrates zustande kommen kann auch von der Entscheidung des Präsidenten ab.
     
  8. Xipolis

    Xipolis Senator

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  9. Tanja_Regensburg

    Tanja_Regensburg Römer

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    Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll im Juli 2017 in Kraft treten.

    http://presseservice.pressrelations...uiertenschutzgesetz-verabschiedet-604034.html

    Gemeinsame Presseerklärung von



    - Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V.

    - Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen (BSD) e.V.

    - Frauentreff Olga

    - Ban Ying Koordinations- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel

    - HYDRA e.V. Treffpunkt und Beratung für Prostituierte

    - ICRSE (International Committee on the Rights of Sex Workers in Europe)

    - bufas e.V. - Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter

    - Amnesty International Deutschland

    http://www.amnesty.de/presse/2016/7/7/prostituiertenschutzgesetz-schuetzt-prostituierte-nicht

    Kolleginnen bereiten sich jetzt auf den Weg durch alle Instanzen vor, bis zur Verfassungsklage.....
     
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  10. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Ja, habe ich ja geschrieben. Die hat der Bunderat in seiner Stellungnahme auch nicht verlangt. Der Bundesrat ist hier seinem eigenen Ausschuss nicht gefolgt (der hatte die Zustimmung verlangt).

    Dennoch muss der Bundesrat das Gesetz billigen. Tut er dies nicht, geht es automatisch in der Vermittlungsausschuss.

    Und die an der Regierung beteiligten Parteien können im Bundesrat keine Mehrheit ohne die Grünen bilden.
     
  11. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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    Ja, das Gesetzgebungsverfahren ist lang und kompliziert. Allerdings hat die Befragung des Bundesrates in so einem Fall nur aufschiebende Wirkung, bzw. der Bundestag muss den Empfehlungen des Vermittlungsausschusses nicht folgen.

    Also am Ende entscheidet dann doch der Bundestag. So wie in Frankreich ist das Gesetz über diesen Weg also nicht zu verhindern. Politischer Wille und Mehrheitsverhältnisse sind im Bundestag so eindeutig, dass selbst eine 2/3 Mehrheit vom Bundestag locker überstimmt werden kann (Regierungsparteien haben knapp 80% der Stimmen im Bundestag).

    Keine Ahnung wie lange das Verfahren dauern kann. Im besten Fall schaffen sie es in dieser Legislaturperiode doch nicht mehr. Wie das Drama dann nach der Wahl weitergeht, kommt auf die dannigen Mehrheitsverhältnisse an (CDU - es wird noch schlimmer, SPD - es wird geringfügig besser, Groko - es wird durchgepeitscht).
     
  12. quetzal

    quetzal Senator

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    Gibt es eigentlich jetzt irgendwo den vollständigen Gesetzestext inklusive den entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Form wie das Gesetz jetzt nach den geringfügigen Änderungen verabschiedet wurde?
     
  13. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Es hängt dann auch davon ab, ob der Bundespräsident nicht doch eine Zustimmung des Bundesrates für erforderlich hält. Und sollte der Bundesrat abschließend selbst der Meinung sein, dass er hier explizit zustimmen muss, wäre auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht möglich.

    Beides eher unwahrscheinlich, so dass den Betroffenen nur bleibt selbst Verfassungsbeschwerde einzulegen und ggf. einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen. Das müsste dann allerdings frist- und formgerecht erfolgen. Darüberhinaus ist auch die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte möglich.
     
  14. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Meines Wissens noch nicht.
     
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  15. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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    Eins ist ziemlich klar: die Entscheidung wie Prostitution künftig aussehen wird, bzw. ob es sie legalerweise überhaupt noch geben wird, fällt früher oder später vor dem Bundesverfassungsgericht. Es kann durchaus sein, dass das Urteil nach einer Klage der Hurenverbände schon jetzt die grundsätzliche Richtung für die Zukunft vorgibt.

    Dann kommt die grundsätzliche Entscheidung wie weit der Staat das Recht der sexuellen Selbstbestimmung einschränken darf. Weil das steht ja im Prinzip letztendlich auch hinter der Frage der Registrierungspflicht. Wenn ich nicht registriert bin, darf mir dann der Staat verbieten Sex mit zahlreichen Unbekannten zu haben? Wenn ja, wie viele gelten noch als zulässig, wenn die Frau etwa nymphoman ist? Welche Geschenke darf man annehmen? Warum ist ein 50 Euroschein verboten, ein Blumenstrauß für 100 oder lebenslänglicher Unterhalt (Ehe) aber erlaubt? Wie lange muss man einen Menschen kennen, bevor man Sex mit ihm/ihr haben darf? Muss man sich für einen ONS künftig behördlich registrieren lassen, wenn man davor oder danach zum Essen eingeladen wird (Geld werter Vorteil)?

    Da kommen viele Gerichtsprozesse mit hohem Unterhaltungswert auf uns zu. :1syellow1:

    Dass der Kampf nicht ganz hoffnungslos ist, zeigt der jüngste Trend aus UK
    Warum weist in der aktuellen Diskussion eigentlich niemand auf die Forderung von AI nach Legalisierung von Zuhälterei hin?
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juli 2016
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  16. Feldstecher

    Feldstecher Gernekuschelus

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    Da wäre ich mir nicht so sicher, NRW ist extrem unzufrieden mit dem "Produkt" und auch andere Bundesländer meinen, durch die Kosten die auf sie zukommen, wären sie Mitbestimmungsberechtigt.

    Die kommen definitiv, dass steht schon lange fest.
     
  17. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Es gibt danach noch die Möglichkeit sich an den EU-Gerichtshof zu wenden.

    Die wird das Verfassungsgericht nicht annehmen, da das Gesetz noch keinen Bestand hat und noch nicht verkündet ist.

    Ja, aber auch andere Thematiken.

    Solange es sich dabei nicht um Deine Kunden handelt, denen Du Sex gegen Bezahlung anbietest, kein Problem.

    Völlig absurd. Ein Geschenk ist nur dann ein Geschenk, wenn keine Gegenleistung erfolgt. Und in einer Ehe haben wir in der Regel eine gemeinsame Zugewinngemeinschaft beider Einkommen.

    Glaube ich nicht, da viele Sachen so gut wie nicht nachweisbar sind.

    In UK gibt es etwas andere Regelungen, aber es ist in erster Linie aus meiner persönlichen London-Soho-Erfahrung einfach nur teuer.

    Das ist ja das Letzte was gewollt ist und gefeuert ja gerade die Befürworter eines Verbotes.

    In der Stellungnahme auf den Regierungsentwurf hat der Bundesrat nur unwesentliche Änderungsvorschläge gemacht und auch keine explizite Zustimmung verlangt. Der Entwurf kommt ja aus einem SPD-Ressort.

    Kommt drauf an, wie viel Budget für die spezialisierte Anwaltschaft zur Verfügung steht.[/quote][/quote]
     
  18. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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    Sorry, dass ich erst jetzt antworte, erst hatte ich keine Zeit und dann hatte ich es verschwitzt....

    Natürlich kann man erst klagen, wenn das Gesetz überall durch ist und in Kraft tritt/treten soll. Mit "jetzt" meinte ich die nach Inkrafttreten der jetzigen Reform zu erwarteten Urteile, die dann u.U. den Rahmen für mögliche künftige Gesetze vorgeben.

    Nach einer Schenkung kann man aber eine gewisse Dankbarkeit erwarten. Von daher ist die Abgrenzung nicht so einfach. Außerdem wäre es ja hier so, dass mir die Dame ihre Liebe schenkt und ich ihr dann aus überbordender Dankbarkeit ein Gegengeschenk mache.

    Die Gerichte werden das jedenfalls genau abgrenzen müssen. Auch wenn man wie früher in den Animierbars für den Schampus zahlt und die Frau dann den Sex umsonst macht.

    Da täuschen dich mal nicht. Die Richter sind in der Beweiswürdigung vollkommen frei. Wenn Aussage gegen Aussage steht, kann der Richter die Äußerungen des Angeklagten einfach als Schutzbehauptung abtun.

    Gerade gestern hat mir im Club ein Niederländer von einem jüngsten Fall dort erzählt. Die Polizei hätte über die Handydaten der Zuhälter sämtliche Freier ermittelt, die mit der (minderjährigen) Pro Sex hatten. Zwei der Freier hätten Selbstmord begangen, die anderen wären angeklagt und auch verknackt worden.

    Soviel auch zum Thema Escort und der Meinung, da könnten die einem nichts anhaben.

    http://www.sueddeutsche.de/panorama...l-amnesty-prostitution-legalisieren-1.2605085

    Natürlich geht es ai nicht um die ausbeuterische Zuhälterei, sondern um das was EMMA als "White collar Zuhälterei" bezeichnet, also um die Rudloffs & Co., eben die Betreiber von den Clubs, die wir hier alle regelmäßig besuchen. In Ländern wie Frankreich, UK, Schweden säßen die wie AS bemerkte, allesamt im Knast. AI fordert also genau die Lösung des (immer noch relativ) liberalen Deutschlands. Das Argument sollten wir uns gut merken.

    Die Linie von AI wird übrigens auch von Human Rights Watch und anderen Organisationen unterstützt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juli 2016
  19. quetzal

    quetzal Senator

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    Immer noch nicht erhältlich?
     
  20. Xipolis

    Xipolis Senator

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