On-Topic Geplante ProstG: Stand der Dinge

Dieses Thema im Forum "On-Topic - Sachen ohne direkten Clubbezug" wurde erstellt von Mat the Rat, 11. April 2015.

  1. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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    Das in dem Artikel von DeRiviere genannte Problem mit den getrennten Bädern in Wohnungsbordellen scheint im Gesetzentwurf berücksichtigt zu sein. Für Fälle wie diesen sind Ausnahmeregelungen vorgesehen. Das stand zumindest in einem der Gesetzesentwürfe, die auch hier irgendwo verlinkt waren. Zumindest falls die Ausnahmeregelung nicht gestrichen wurde. Der Gesetzgeber will ja wohl nicht die Macht der Betreiber von Großbordellen stärken, weil denen solche Auflagen am wenigsten ausmachen.

    Bleibt als größtes Problem die Registrierungspflicht. Ich nehme an, dass es dagegen noch einige gerichtliche Klagen geben wird. Ausgang ungewiss.

    Auf diesen Plattformen wird man als Kunde aber auch am ehesten Probleme mit dem geplanten Zwangsprostituierten Gesetz bekommen. Bei den Strafen von bis zu 5 Jahren Knast wird es schnell unlustig für Freier, die da in Ermittlungen hineingeraten.

    Bei Buchungen über solche Plattformen bleibt man auch nicht anonym. Z.B. kann die Polizei bei Durchsuchungen bei den Prostituierten auch leicht alle Kommunikationsdaten der Freier abgreifen (Handy, email). Dauert dann nicht lange, bis die bei den Stammkunden vor der Tür stehen.

    Wer meint, das kann man ihm eh nicht nachweisen: stundenlange Verhöre oder tagelange U-Haft sind auch nicht angenehm.

    Wir müssen uns noch intensiver an den öffentlichen Diskussionen beteiligen (mit den richtigen Argumenten), damit das nicht alles noch mehr verschärft wird und es in der breiten Öffentlichkeit mehr Verständnis für Freier und das Gewerbe gibt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. März 2016
  2. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Vermutlich werden diese von den entsprechenden Vereinigungen kommen, wobei das alles bis heute reine Spekulation ist. Das Ganze muss ja nun erstmal von drei weiteren Instanzen verabschiedet werden.



    Das kommt doch letztlich auch vor allem auf die gewählten Kommunikationsmittel an. Die reine Registrierung auf dem Portal ist ja nicht strafbar. Und jede Prositituierte ist dort normalerweise mobil erreichbar, so daß erstmal gar kein Zusammenhang zwischen dem Plattformbesuch und dem Anruf besteht.

    Die Polizei hat dafür überhaupt kein Personal, zumal permanent ganz andere Gefährdungen drohen.

    In den breiten Öffentlichkeit gibt es dafür im Grunde kein negatives Bewusstsein, dass richtig gestellt werden müsste. Die Einstellung ist da meines Erachtens sehr liberal.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. März 2016
  3. Xipolis

    Xipolis Senator

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  4. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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    Die Ausnahmeregelung für Wohnungsbordelle steht in § 18 (4). Außerdem ist nicht mehr explizit von getrennten Toiletten für Gäste die Rede, sondern nur noch von "angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen für Prostituierte, Beschäftigte und Kundinnen und Kunden" [§18 (2) 4]. Also, alle müssen aufs Töpfchen gehen können. Wahrscheinlich reicht es, dass man es nicht gleichzeitig nutzt. Aber das widerspricht ja eh dem bekannten physikalischen Naturgesetz wonach 2 Personen nicht zur gleichen Zeit am gleichen Örtchen sein können :D.

    Echter Fortschritt für Prost. Grade gestern hat mir eine CDL ihr Leid geklagt, wieviel sie für Kondome, Gel und Tücher ausgeben muss. Künftig muss das also der Betreiber stellen. :smile2:

    Nach §26 (Einschränkung des Weisungsrechts durch Betreiber) wird es künftig definitiv keinen "Clubstandard" mehr geben. Beschwerden an der Theke zwecklos.

    Sex ohne Kondom kann den Kunden künftig bis zu 50.000 Euro kosten :eek:. Das macht es für den Staat sehr lukrativ dort zu ermitteln, etwa durch geschicktes Befragen der CDLs.
     
  5. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Da steht nicht, das der Betreiber, das kostenfrei zur Verfügung stellen muss. Diese Betriebsausgaben wird jeder Betreiber ein kalkulieren und irgendwie im Eintrittspreis oder anderweitig berücksichtigen (müssen).


    Der Betreiber kann doch nach wie vor entscheiden, welche Prostituierte er bei sich arbeiten lässt. Eine über die es zu viele Beschwerden gibt, könnte also Hausverbot bekommen. Schließlich ist es doch das Hausrecht des Betreibers, welchen Personen er Eintritt gewährt. Der wird der Hure nur nicht mehr den wahren Grund auf die Nase binden.


    Wörtlich steht dort Geschlechtsverkehr. Ich weis nun nicht ob Blowjob auch darunter fällt. Aber selbst dann hat das nur symbolischen Charakter, solange keine verdeckten Polizistinnen in den Clubs eingesetzt werden und keine Zeugen vorhanden sind, die sehen wie die Prostituierte Deinen Schwanz ohne Gummi in den Mund nimmt. Letztlich steht dann Aussage gegen Aussage: ergo wird fallen gelassen und eingestellt. Und wer beschuldigt wird, der sollte hier dringend die Klappe halten, keine Aussage dazu.

    Mal abgesehen davon, daß die die ohne Gummi mit Huren ficken ohnehin wohl das damit verbundene Risiko suchen und den Nervenkitzel genießen.
     
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  6. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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  7. Herman_S.

    Herman_S. Volkstribun

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    Insoweit richtig, als das wohl bei der Regierung durch ist, der Bundestag muß allerdings noch ran. Außerdem sollen für die entsprechenden ZH dann bis zu zehn Jahre Haft im Raum stehen, wogegen ich gar nichts habe.

    Habe mir heute morgen die Aussagen des BMJ Jochen M. dazu im Morgenmagazin gegeben. Z.B. sagte er sinngemäß, daß ihm klar sei, daß dabei eher selten mit konkreten Ermittlungsergebnissen zu rechnen sei, er setze daher auf die abschreckende Wirkung des Gesetzes als solchem:rolleyes:

    Wie sagte Seehofer doch so schön, " Das ist die Kapitulation der Politik vor der Realität!"
     
  8. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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    Frankreich: Das Gesetz ist erwartungsgemäß beschlossen.
    http://www.faz.net/aktuell/politik/...afen-fuer-freier-ein-14164542.html#/elections

    Dass die in D beschlossenen Gesetze durch den Bundestag gehen, ist angesichts der Mehrheitsverhältnisse der GroKo wohl kaum zu bezweifeln.

    Für Freier ist, wie schon gesagt, weniger eine tatsächliche Verurteilung das größte Problem. Es reicht schon in ein Strafermittlungsverfahren hineinzugeraten. So etwas dürfte für die ein oder andere schlaflose Nacht sorgen...

    Bei Befragungen/Vernehmungen durch die Polizei kann ich nur zu absoluter Aussageverweigerung raten. Die Gefahr sich durch ungeschickte Antworten selbst um Kopf und Kragen zu reden ist einfach zu groß. Und da sind wir beim größten "Eigentor" des Gesetzes: allein aus Eigenschutz werden Freier bei Strafermittlungen gegen Zuhälterringe künftig deutlich weniger kooperativ sein, zumal ja eine Selbstanzeige bei bereits laufenden Ermittlungen nicht mehr strafbefreiend ist.

    Auch vor Gericht werden Freier künftig als Zeugen die Aussage größtenteils verweigern, weil die Gefahr besteht sich selbst zu belasten. Statt dass man die Freier zu Verbündeten der Behörden macht, macht man sie zu Komplizen der Zuhälter o_O. Für die Ermittler ist dieses Gesetz somit komplett kontraproduktiv.

    Warum also das Ganze? Ist die Politik einfach nur dumm? Nein, da stecken andere Gedanken dahinter. Indem man Freier im Menschenhandelsparagraph abhandelt, rückt man sie in den Augen der Öffentlichkeit in die Nähe der Zuhälter. Das genau ist das Ziel der PGs. Es wird verheerende Auswirkungen auf das Image der Freier haben, wenn die ersten Bilder durch die Medien geistern, auf denen sie auf der Anklagebank neben den Zuhältern sitzen und im Blitzlichtgewitter der Reporter schamhaft ihre Gesichter hinter Aktendeckeln verbergen.

    So macht man Politik. Und so bereitet man den Boden für die nächste Verschärfungswelle. Schon die Diskussion heute auf SPON zeigt, dass die Forderungen nach dem schwedischen Komplettverbot noch keineswegs vom Tisch sind.

    Bisher ist alles so gekommen wie ich schon vor Jahren gewarnt habe. Es hat etwas länger gedauert als befürchtet, aber das macht die Sache jetzt nicht besser.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. April 2016
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  9. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Anschließend müsste es aber auch vom Bundesrat verabschiedet werden. Dort haben wir eine rot-grüne Mehrheit.

    Eine polizeilichen Vernehmung muß niemand Folge leisten. Noch nicht einmal hingehen muß man. Anders sieht es aus, wenn es eine Vernehmung durch den Staatsanwalt ist. Da muß man hin, ansonsten kommt es zur Vorführung. Aber auch gilt schweigen ist Gold. Außer Angaben zur eigenen Person muß und sollte man als Beschuldigter nicht machen.

    Das geht aber nur, wenn sich der Zeuge vor Gericht dazu bekennt, daß er mit einer Aussage sich selbst einer Straftat bezichtigen würde. Und Du kannst Dir ja ma denken, dass der Staatsanwalt da ganz spitze Ohren kriegt und ein Ermittlungsverfahren einleitet.
     
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  10. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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    Soweit ich gelesen habe ist das ProstSchutzG so geschnitten, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss. Außerdem haben ja die Innenminister der Länder selbst so ein Gesetz gefordert. Warum sollten die das jetzt ablehnen? Die Erweiterung des Menschenhandelsparagraphen geht die Länder sowieso nix an. Also die Hoffnung kannst du vergessen. Hat in Frankreich ja auch nicht geholfen.

    Das einzige das es noch verhindern könnte wäre, wenn die Koalition ganz schnell platzt.

    Dann aber doch lieber ein Strafermittlungsverfahren mit offenem Ausgang als sich gleich vor dem Richter und der gesamten Öffentlichkeit zu verplappern und mitten im Gerichtssaal festgenommen zu werden.

    Ich lese übrigens gerade ein Buch über Befragungstechniken und Verhörmethoden der Polizei. Da wird sehr eindringlich gezeigt, wie man mit geschickten Fangfragen, Kreuzverhör und psychologischen Tricks in die Enge getrieben wird. Also da würde vielleicht ein freundlich erscheinender Polizist ganz harmlos mal fragen, ob denn einem die CDLs nicht manchmal leid täten. Auch wenn das vielleicht tatsächlich zutrifft, aber hier könnte einem schon ein "ja, natürlich, schwere Schicksale..." in die Bredouille bringen: "Also wussten sie von der Zwangslage der Frauen..."

    Künftig also bei Razzien grundsätzlich nur Name und Adresse sagen, ansonsten keinen Ton. Vor allem nicht, wenn sie freundlich fragen, das ist nach dem Buch ganz besonders effektiv und somit gefährlich. Das gleiche gilt auch bei öffentlichen Diskussionen oder in Foren. Auch da kann man schnell von einem Zuhörer/Leser angezeigt werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. April 2016
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  11. verweser

    verweser Volkstribun

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    Ich sehe das eigentlich ganz gelassen, nachdem der besonders in diesem Zusammenhang genannte Politiker sein Statement so verkaufte das es ihm darum ginge den Menschenhandel und die Ausnutzung des Menschen zu verhindern und nicht um den Freier zu bestrafen der von der ZP nichts wissen konnte.

    Es ginge ihm nicht um ein "schwedisches Verfahren!"

    gruß vw
     
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  12. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Der Polizist darf Dich doch fragen, was immer er will. Du musst im ja nicht antworten, was auch dringend anzuraten ist. Einfach nicht zur polizeilichen Vernehmung hingehen. Fertig. Und wenn man selbst glaubt, man könnte sich strafbar gemacht haben, macht das noch mehr Sinn und erstmal einen Rechtsanwalt beauftragen, der dann Akteneinsicht nimmt. Dannach weis man ob die einem was beweisen können oder nicht und kann sich entsprechend durch den Anwalt zur Sache einlassen.
     
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  13. Spätsünder

    Spätsünder Gesperrt

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    Der Hintergedanke und Sinn des Wegsperrens ist doch der:

    Wenn man eingesperrt ist, dann ist man kein "Freier" mehr... :banghead:
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. April 2016
  14. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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    Das Maas ist voll.

    Du meinst wohl unseren werten BJM Maas. Also der ist in meinen Augen ein rückgratloser, aalglatter Opportunist. Auf dem sein Wort kannst du mal gar nix geben.

    http://www.heise.de/newsticker/meld...verteidigt-seinen-Meinungswandel-2763691.html

    Letztendlich spielt er das nur runter, damit jetzt die Wellen nicht so hoch schlagen. Erinnert mich stark an die Schweden, die sich bei der Einführung des Gesetzes auch konzilliant gegeben haben. Sie wollten die Freier nur in die Verantwortung nehmen und schon gar nicht solle einer ins Gefängnis. Jetzt, nach 2-3 Strafverschärfungsrunden, mahnte ein schwedischer Minister öffentlich, dass die Richter doch endlich auch verstärkt Freiheitsstrafen verhängen sollen.

    Dieses Muster ist in der Politik auch bei uns Gang und gäbe. Seit 25 Jahren folgt im Sexualstrafrecht in schöner Regelmäßigkeit eine Verschärfung nach der anderen. Kinderpornographie war das auch so. Erst war es nur die ganz harte, dann die Posings und mittlerweile reichen schon ein paar nackige Kinderfotos.

    Nach den Pädophilen nimmt man nun eben die Freier ins Visier. Außerdem, ist das Gesetz erst mal da, entscheiden nicht mehr die Politiker, sondern die Gerichte über die Anwendung.

    Hätte jemand vor ein paar Jahren gesagt, dass bald überall das Rauchen verboten ist und sich die Raucher in der Kälte draußen den Arsch abfrieren, wäre man auch nur ausgelacht worden.

    Leider ist ja mittlerweile das Wort "liberal" zur Beschimpfung verkommen, Toleranz ist out. Es ist dieser generelle Rechtsruck in der Gesellschaft, der mich so schwarz sehen lässt. Ein Ende der Entwicklung ist da leider noch lange nicht absehbar.
     
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  15. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Du willst doch wohl nicht Kinderficker mit uns vergleichen, oder? Und schon gar nicht Kinderficker verharmlosen, oder?

    Naja, also ich als Nichtraucher bin schon froh darüber. Wenn ich nur daran denke wie früher die Klamotten gestunken haben und wie ekelhaft das war beim Essen. wenn nebenan geraucht wurde. Rauchen kann ja jeder selbst für sich entscheiden, aber man muß eben auch akzeptieren wenn andere den Rauch nicht einatmen wollen.
     
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  16. picnicman

    picnicman Senator

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    Na, dann hast du dir ja den passenden Avatar ausgesucht!!:haha:
     
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  17. Xipolis

    Xipolis Senator

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    Ich hab wenigstens einen Avatar im Gegensatz zu Deinem Metrosexuellem Fragezeichen. :biglaugh:
     
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  18. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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    Ich ganz bestimmt nicht. Aber radikale PGs wollen genau dahin. Nichts anderes steckt dahinter, wenn AS die Ächtung der Freier fordert. Ich denke du weisst, was Ächtung bedeutet, das geht weit über die Strafbarkeit hinaus. Sollten die eines Tages tatsächlich ein Komplettverbot in D und EU-weit durchsetzen, dann kommen als nächstes die weltweiten Zentren des Sextourismus dran. Dort hin würden die Freier ja ausweichen. Die PG geben erst Ruhe, wenn sie die Freier da haben wo die Pädos heute sind.

    In einem der hier verlinkten TV-Berichte hat ein schwedischer Polizist darüber berichtet, wie "exteeeemly" verachtet der Sexkauf in Schweden sei. Sein verachtungsvoller Tonfall war dabei nicht viel anders, als wenn hierzulande über die Kinderficker geredet wird.

    Ich hab das Beispiel mit den Kinderporno nur gebracht, weil es zeigt, wie die Kriminalisierung schrittweise ausgeweitet wird (die Ausdehnung auf Jugendpornographie und Scheinminderjährige hatte ich noch vergessen). Schon vor Jahren habe ich geschrieben, dass wenn man mit den Pädophilen fertig ist, die Freier dran sind. Das hat man an der ganzen Stimmung und Argumentationsweise gesehen. Heute zeigen das die Diskussion um die Anhebung des Schutzalters für Pros von 18 auf 21 und die Negierung, dass Frauen die Folgen ihrer Prostitution für sich selber beurteilen können. Beides, der Streit um das Schutzalter und die Nichtzustimmungsfähigkeit von Kindern waren (sind) die zentralen Themen in der Pädophiliedebatte.

    Das ist einfach ein Lehrstück über politische Strategien, und Hysterisierung. Hätte auch die Judenverfolgung als Beispiel nehmen können, auch die erfolgte nach dem gleichen Muster. Aber ich wollte das heute nun nicht mit dem Holocaust vergleichen.

    Ach ja... und wenn man mit den Freiern fertig ist, kommen die Schwulen wieder dran. Auch die fallen durchaus jetzt schon unter das ProstSchG, wenn dort explizit von "Prostituierte und Prostituierter" geschrieben wird. Auch Schwulensaunas sind also betroffen, auch wenn da derzeit der behördliche Verfolgungseifer nicht so stark sein dürfte. Zwangsprostituierte dort sind ja auch nur Männer, die eignen sich nicht gut für die Opferrolle. Wäre ja auch der Gipfel der Ironie, wenn man einerseits die Schwulenehe einführt und andererseits die bunte Schwulenszene austrocknet (gab auf SPON mal einen guten Beitrag, wie langweiliger und spießiger es dort mittlerweile geworden ist).
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. April 2016
  19. Xipolis

    Xipolis Senator

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    OK, gut das Du es nochmal klar gestellt hast.

    Übrigens: In Bayern und Baden-Württemberg dürfen Spielbanken/Casinos auch erst ab 21 betreten werden.
     
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  20. Meindorfer

    Meindorfer Senator

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    "Nehmen Sie die Bekämpfung von Terrorismus. Wenn ich mir anschaue, was wir mit den Grünen in punkto Vorratsdatenspeicherung, bei Online-Durchsuchungen und anderen Präventivmaßnahmen in der Arbeitsgruppe vereinbart haben, dann ist das mehr als respektabel. Mit der FDP wäre das undenkbar."
    (CDU-Unterhändler Strobl zum Stand der Koalitionsverhandlungen mit den GRÜNEN in BW.)

    Wen die FDP damals nicht aus dem Bundestag rausgeflogen wäre, hätten wir jetzt keine grosse Koalition noch würden wir über eine Kondompflicht noch über eine Huren-Registrierung diskutieren.
    Aber das scheint mir die heutige Generation: Schreit immer gleich nach dem Staat und wundert sich dann, wen der sich dann auch überall einmischt.


    Meindorfer
     

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